Kryptowährung versteuern: Wie du deine Gewinne auf Bitcoin & Co. richtig versteuerst

Lesedauer 6 Minuten

Kryptowährung versteuern: Im aktuellen Bitcoin-Hype stellt sich manch einer die Frage, wie er seine Gewinne aus dem Verkauf einer Kryptowährung richtig versteuert.

Bitcoin, Ether & Co. boomen

Aktuell erfreuen sich Kryptowährungen – allen voran der Bitcoin – einer regen Nachfrage. Ursache ist u. a., dass Privatanleger verstärkt Bitcoins nachfragen und der Bitcoin auch immer mehr von instutionellen Anlegern nachgefragt wird.

Bitcoin als Alternative zu Gold

Ungefähr 650.000 Deutsche handeln mit Bitcoin. Bei den Privatanlegern sind es vor allem die Millennials, die den Bitcoin vor allem als digitale Alternative zu Gold betrachten. Sie sind mit Smartphone, Tablet und Notebook aufgewachsen und haben deshalb mit digitalen Währungen deutlich weniger Berührungsängste als die übrige Bevölkerung.

Doch Kryptowährungen stoßen auch bei institutionellen Anlegern und staatlichen Aufsichtsbehörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf immer breietere Akzeptanz.

Steigende Nachfrage auch von institutionellen Anlegern

Institutionelle Anleger

So will z. B. Paypal seinen Nutzern den Handel mit Bitcoin anbieten und einer der größten Vermögensverwalter der Welt, Fidelity, empfiehlt, bis zu 5 Prozent seines Vermögens in Bitcoin zu investieren. Auch Investmentbanken entdecken zunehmend den Handel mit Bitcoin & Co. für sich.

Kryptowährung versteuern: Von deinen Gewinnen möchte auch das Finanzamt seinen Anteil

Kryptowährung versteuern

Doch für denjenigen, der Bitcoins kauft und mit ihnen handelt, stellt sich unweigerlich die Frage, ob und wie er diese versteuern muss. Vorab: Auch das Finanzamt möchte seinen Anteil an deinen Gewinnen haben, die du aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum & Co. erzielst.

Wenn du aus dem Handel mit Kryptowährungen Gewinne erzielt hast

Du hast in den Bitcoin oder in andere Kryptowährungen investiert und erste Gewinne mitgenommen. Doch wie muss man seine Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen richtig versteuern? Schließlich möchte das Finanzamt seinen gerechten Anteil abhaben.

Steuerlich betrachtet handelt es sich bei Bitcoins um keine Währung. Kauf und Verkauf unterliegen daher nicht der Abgeltungssteuer. Trotzdem schaut das Finanzamt auch bei Bitcoins genau hin.

Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel

Kryptowährungen wie Bitcoins & C0. sind in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel. Deshalb sind sie aus steuerlicher Sicht nicht mit Erträgen aus Aktien, Geldanlagen oder anderen Finanzgeschäften vergleichbar.

Unter Umständen fallen gar keine Steuern an

Aus Sicht des Finanzamts sind die Erträge, die aus dem Handel mit Bitcoins und anderen virtuellen Währungen resultieren, vergleichbar mit Gewinnen bei Kunstwerken oder anderen Wertgegenständen.

Das hat den positiven Effekt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins steuerfrei sein können.

Wann Bitcoin & Co. steuerfrei sind

Übersicht: Krypto Steuer

Bei der Besteuerung kommt es auf zwei Werte:  

  1. Den Ertrag bzw. Gewinn, den man mit dem Verkauf seiner Bitcoins erzielt hast.
  2. Die Zeitspanne, über die man seine Bitcoins gehalten hat.

Dabei gilt:  

Wenn man die Bitcoins über mindestens ein Jahr lang selbst besessen hat, dann ist der

Verkauf steuerfrei. Die Höhe des Gewinns ist dabei nicht ausschlaggebend und man

muss ihn auch nicht in seiner Steuererklärung angeben.

Wenn du deine Bitcoins weniger als ein Jahr gehalten hast

Wenn du die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft hast, sind Gewinne steuerfrei bis zu einer Freigrenze von 600 Euro.

Ab 600 Euro müssen Gewinne in voller Höhe versteuert werden. Wenn dein Gewinn auch nur um 1 Euro höher ist, musst du den vollständigen Gewinn versteuern.

Was bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften generell gilt

Kryptowährung versteuern

Die 600-Euro-Grenze gilt nicht allein für Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen, sondern gemeinsam für alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Verkaufst du beispielsweise einen Oldtimer innerhalb eines Jahres mit 650 Euro Gewinn, hast du die komplette Freigrenze bereits überschritten und die Höhe des Gewinns aus deinen Bitcoin-Verkäufen spielt keine Rolle mehr.

Kryptowährung versteuern: Was die Haltedauer deiner Kryptowährungen betrifft

Wenn du häufiger Bitcoins kaufst und auch wieder verkaufst, kann es schwierig werden, die exakte Haltedauer festzustellen. Schließlich ist es nahezu unmöglich, jedem einzelnen Bitcoin das Kauf- bzw. Verkaufsdatum richtig zuzuweisen.

Die FIFO-Methode

Damit du die Erträge aus deinen Bitcoinverkäufen trotzdem richtig in deiner Steuererklärung angeben kannst, kannst du die FIFO-Methode (First-in-First-out) anwenden. Das bedeutet, dass du diejenigen Bitcoins zuerst veräußerst, die du auch zuerst gekauft hast.

Beispiel zur FIFO-Methode

  • Dein Kauf 1: 3. März 2015 – 3 Bitcoins – pro Stück 224,70 EUR
  • Dein Kauf 2: 15. November 2015 – 2 Bitcoins – pro Stück 433,67 EUR

Prüfe nun, wann du Bitcoins verkauft hast.

  • Verkauf: 14. Mai 2016 – 4 Bitcoins – pro Stück 635 EUR

Nun nehmen wir an, dass du zunächst die drei Bitcoins aus Kauf 1 verkauft hast. Im nächsten Schritt schaust du, wie viele du darüber hinaus verkauft hast. Das wäre 1 Bitcoin aus dem Kauf Nummer 2.

Im nächsten Schritt kannst du ermitteln, wie lange die Bitcoins in deinem Besitz waren. Die drei verkauften Bitcoins aus Kauf 1 hast du länger als 1 Jahr gehalten (3. März 2015 bis 14. Mai 2016). Dieser Verkauf ist unabhängig vom Ertrag steuerfrei.

Der vierte verkaufte Bitcoin war weniger als ein Jahr in deinem Besitz (15. November 2015 bis 14. Mai 2016), den Gewinn müsstest du also versteuern. Jedoch nur, wenn du mehr als 600 Euro Gewinn mit privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hast.

Die LIFO-Methode ist ebenfalls möglich

Die steuerliche Behandlung von Bitcoins ist noch nicht endgültig geklärt. Solange kannst du neben der FIFO-Methode auch die LIFO-Methode (Last-in-First-out) anwenden. Dabei gehst du genau umgekehrt vor: Es wird angenommen, dass du die Bitcoins zuerst verkaufst, die du als letzte gekauft hast.

Je nach Einzelfall können beide Methoden steuerliche Vorteile haben (hierzu kann dich dein Steuerberater genauer beraten). Bitte denke aber daran, dass du eine einmal gewählte Methode nicht mehr ändern kannst.

Es gilt also: Einmal FIFO immer FIFO.

Empfehlenswert: Die FIFO-Methode

Wir empfehlen dir die Nutzung der FIFO-Methode. Dabei ist die korrekte Dokumentation aller Trades für die Berechnung der anfallenden Steuern von entscheidender Bedeutung, um bei Nachfragen durch das Finanamt entsprechend vorbereitet zu sein.

So berechnest du deine Erträge

Gewinne richtig berechnen

Die Höhe deiner Gewinne berechnest du wie folgt:

Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufswerbungskosten = Gewinn

Verkaufswerbungskosten können beispielsweise Händlerprovisionen sein. Der Ertrag kann übrigens beides sein: sowohl ein Gewinn als auch ein Verlust.

So mindern Verluste die Steuerlast

Wenn du Verluste beim Handel mit Kryptowährungen gemacht hast, kannst du durch diese deine Steuerlast mindern. Entstandene Verluste können jedoch nur mit ebenfalls entstandenen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im jeweiligen Kalenderjahr verrechnet werden. Dadurch sinkt insgesamt der Gewinn aus Veräußerungsgeschäften und deine Steuerlast wird geringer.

Wenn du keine Gewinne gemacht hast, kannst du deine Verluste ohne Begrenzung auf künftige Jahre vortragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.

Wie hoch ist die Steuer?

Deine Gewinne versteuerst du mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz plus ggf. Kirchensteuer, wie es für private Veräußerungsgeschäfte steuergesetzlich geregelt ist.

Kryptowährung versteuern: Es kommt darauf an, ob du Steuern zahlen musst . . .

Kryptowährung versteuern

Ob du auf deine Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen Einkommensteuern zahlen musst, hängt davon ab, wie lange du Bitcoin & Co. gehalten hast.

Aber Abgeltungssteuer musst du als Anleger nach aktueller Gesetzeslage in keinem Fall zahlen.

Es fällt keine Abgeltungssteuer an

Kryptowährungen wie z. B. Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Ripple sind weder Aktien noch echte Währungen noch anderweitige Wertpapiere und auch keine gesetzlichen Zahlungsmittel, weshalb auf anfallende Gewinne keine Abgeltungssteuer zu zahlen ist.

Bitcoin & Co. werden wie private Veräußerungsgeschäfte besteuert

Vielmehr werden sie wie private Veräußerungsgeschäfte besteuert, wie zum Beispiel Kunstwerke, wie u. a. Skulpturen und Gemälde, oder Oldtimer oder Antiquitäten.

Dabei hängt es davon ab, wie lange du deine Kryptowährungen vor dem Verkauf gehalten hast, ob du Steuern zahlen musst oder nicht.

Wenn du deine Kryptowährungen mindestens ein Jahr lang gehalten hast, sind deine erzielten Gewinne steuerfrei.

Hast du sie kürzer als ein Jahr gehalten, musst du den Gewinn in der Steuererklärung angeben und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dabei gibt es allerdings eine Freigrenze von 600 Euro.

Deine steuerlichen Fragen, die über diesen Artikel hinausgehen, kann dir entweder dein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein beantworten.

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