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Sondervermögen

ETF-Anteile sind als Sondervermoegen geschützt

20. Februar 20215. Juni 2020 von Dr. Jürgen Nawatzki
ETFs sind Sondervermoegen
Lesedauer 2 Minuten

Dein Kapital, dass du in ETFs investiert hast, ist als Sondervermoegen vor einer Pleite der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft geschützt. Dieses Vermögen wird zudem getrennt vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft aufbewahrt.

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Finanzblogger Dr. Jürgen Nawatzki

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