ETF-Anteile sind als Sondervermoegen geschützt

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Dein Kapital, dass du in ETFs investiert hast, ist als Sondervermoegen vor einer Pleite der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft geschützt. Dieses Vermögen wird zudem getrennt vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft aufbewahrt.

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Sondervermoegen wird separat aufbewahrt

Sondervermoegen wird gesondert aufbewahrt

Bei Investmentfonds, zu denen auch Exchange Traded Funds (ETFs) gehören, ist das Anlagekapital der Fondsanleger sogenanntes Sondervermoegen.

Dieses muss die Kapitalanlagegesellschaft getrennt vom Vermögen des Unternehmens aufbewahren.

Dabei wird die Trennung des Sondervermoegens vom Vermögen der Kapitalanlagegegsellschaft technisch dadurch realisiert, dass die Verwahrung durch eine separate Depotbank erfolgen muss.

Dadurch wird sichergestellt, dass das Sondervermoegen auch im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft erhalten bleibt und nicht in die Konkursmasse fällt.

Deshalb ist dieses Sondervermoegen sowohl von den Wertänderungen anderer Fonds der Investmentgesellschaft unabhängig als auch vor dem Zugriff der Fondsgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger (zum Beispiel im Insolvenzfall) geschützt.

Dieser Sachverhalt ist im deutschen Investmentgesetz (InvG) geregelt.

Wie sich der Anteilspreis berechnet

Zur Errechnung des Anteilspreises wird das Sondervermoegen durch die Gesamtzahl der Anteile geteilt:

Sondervermoegen / Anzahl der Anteile = Anteilspreis

Wenn du nun Anteile eines ETFs über die Börse kaufst, bezahlst du genau diesen Anteilspreis.

Bei anderen Fonds (klassischen Investmentfonds) kommt häufig noch der Ausgabeaufschlag in Höhe von durchschnittlich 5 Prozent bei Aktienfonds und 3 Prozent bei Rentenfonds hinzu.

Wie der Anteilspreis berechnet wird

Dann wird der Anteilswert ( = Anzahl der Anteile x Anteilspreis) dem Sondervermögen zugeschlagen und deinem Depotkonto werden die entsprechenden Fondsanteile gutgeschrieben.

Der Wert der anderen Anteile ändert sich durch diesen Vorgang nicht.

Die Wertentwicklung der Fonds ist vom Preis der Anteile unabhängig.

Gibst du deine Anteile zurück, reduziert sich die Anzahl der Anteile und demzufolge das Sondervermögen.

Auch in diesem Fall ändert sich der Wert der anderen Anteile nicht.

Anhand der oben angegebenen Formel ist zudem erkennbar, dass sich bei steigendem Wert des Sondervermögens, etwa durch steigende Aktienkurse, bei gleichbleibender Anzahl der Anteile der jeweilige Anteilspreis erhöht.

Auf der anderen Seite sinkt der Anteilspreis, wenn sich der Wert des Sondervermögens bei gleichbleibender Anzahl von Anteilen verringert.

Fazit: ETFs sind als Sondervermoegen besonders geschützt

ETFs sind Sondervermoegen und geschützt

Das Kapital, dass du in ETFs angelegt hast, ist als Sondervermögen bei einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft geschützt.

Zudem erfolgt die Verwahrung des Sondervermögens bei einer separaten Depotbank.

Und dieses Vermögen geteilt durch die Anzahl der Anteile ergibt den jeweiligen Anteilspreis.

Damit ist das in ETFs investierte Kapital Sondervermögen bei einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft vor dem Zugriff eventueller Gläubiger geschützt.

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