Steuer: Die meisten Kapitaleinkünfte unterliegen nicht der Regelbesteuerung, sondern der Abgeltungssteuer. In diesem Beitrag erfährst du, welche Regeln es für die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland gibt und was du diesbezüglich im Hinblick auf die Einkommenssteuererklärung beachten musst.
Steuer: Was genau sind Kapitalerträge?

Unter sogenannte Kapitalerträge fallen beispielsweise
- Zinsen auf Tagesgeld
- Aktiengewinne
- Erträge aus Nachrangdarlehen
- uvm.
Im weitesten Sinne sind Kapitalerträge demnach Zinsen, die der Einkommensteuer unterliegen.
Steuer: Bis zu welcher Grenze sind Kapitalerträge steuerfrei?
Grundsätzlich sind Kapitalerträge bis zu 801,00 Euro steuerfrei (1.602 Euro für Ehepaare).
Das ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag.
Sollten die persönlichen Zinseinnahmen diesen Betrag jedoch überschreiten, muss man über die Bank eine sogenannte Abgeltungssteuer bezahlen.
Das kann beispielsweise auch passieren, wenn Freistellungsaufträge bei der Bank nicht optimal verteilt sind.
Das jeweilige Kreditinstitut behält in diesem Fall
- 25% Abgeltungssteuer,
- Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungsteuer) und
- ggf. 8% bzw. 9% Kirchensteuer
ein.
Sobald die Abgeltungsteuer bezahlt wurde, sind die Kapitalerträge für das Finanzamt ausreichend versteuert.
Steuer: Bringt mir die Abgeltungssteuer Vor- oder Nachteile?
Die Abgeltungssteuer bietet zunächst den Vorteil, dass Kapitalerträge nicht in der Einkommensteuererklärung angeben werden müssen.
Manchmal kommt es aber vor, dass man zu viel, oder sogar unberechtigt Abgeltungsteuer bezahlt hat.
Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung davon ausgeht, eine Steuerbelastung von 25% würde auf die meisten Steuerzahler zutreffen.
Ist es jedoch der Fall, dass man eine Steuerbelastung von weniger als 25% hat, dann zahlt man womöglich mehr Abgeltungssteuer als nötig.
Soweit die persönliche Steuerbelastung unter 25% liegt, kann man die Zinserträge zum Regelsteuersatz versteuern, mit dem auch die übrigen Einkünfte belastet werden.
In diesem Fall bekommt man die Abgeltungsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet – ähnlich wie bei der Kapitalertrag- bzw. Zinsabschlagsteuer.
Steuer: Kann ich die Abgeltungssteuer umgehen?
Wenn man Kapitalerträge erzielt, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, kann man die Abgeltungsteuer nicht umgehen.
Wichtig ist aber, dass man die persönlichen Freistellungsanträge optimal bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen sollte.
Schöpft man den Sparer-Pauschbetrag nicht aus, nur weil man der Bank keinen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt hat, verschenkt man bares Geld.
Sobald der anteilige Sparer-Pauschbetrag jedoch überall ausgeschöpft ist, ist die Bank dazu verpflichtet, die fällige Abgeltungssteuern einzubehalten.
Regelungen für Ausnahmefälle
Es gibt auch einige Ausnahmen, bei denen man Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfassen muss:
1. Einnahmen aus sehr geringem Einkommen
Verdient man ein sehr geringes Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro (17.304 Euro bei Ehepaaren) liegt, kann man von der Einkommensteuererklärung und damit auch von der Abgeltungsteuer befreit werden.
Dazu stellt man einen Antrag auf Nichtveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt, in dem man alle zu erwartenden Einkünfte und Sonderausgaben angibt.
Liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag, erhält man vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die man wiederum dem Kreditinstitut vorlegt.
Zukünftig bekommt man dann die Kapitalerträge zu 100% ausbezahlt.
2. Einnahmen aus Betriebsvermögen
Kapitalerträge aus Betriebsvermögen werden im Rahmen der Gewinnermittlung erfasst, weshalb sie der normalen Versteuerung (Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer) unterliegen.
In diesem Fall greift das sogenannte Teileinkünfteverfahren, nach dem Dividenden und ähnliche Erträge zu 60% steuerpflichtig sind.
Dadurch einbehaltene Steuerbeträge werden anschließend entsprechend angerechnet.
Steuer: Steuersoftware unterstützt dich bei der Steuererklärung
Bei der Abgabe der jährlichen Einkommenssteuererklärung kann dir eine bedienfreundliche Steuersoftware helfen – zum Beispiel von der Firma Lexware.
Eine automatische Eingabeprüfung und Steuerberechnung hilft dir dabei, deine Daten schnell und fehlerfrei einzugeben.
Anschließend kannst du deine Formulare per ELSTER digital an das Finanzamt übermitteln.
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