Ausgabeaufschlag: Wirkung auf Kosten und Rendite von Fonds

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Wer Fondsanteile kauft, muss mit einem Aufschlag rechnen: dem Ausgabeaufschlag. Den gibt es in verschiedenen Varianten. Es gibt aber auch Investmentfonds ohne Aufgeld.

Definition und Erklärung Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag ist neben der Verwaltungsgebühr (TER) ein wichtiger Kostenbestandteil von aktiv gemanagten Investmentfonds.

Er fällt in der Regel bei Fonds an, die nicht an der Börse gehandelt werden, und dient dazu, Kosten für Vertrieb und Verwaltung abzudecken, die der emittierenden Kapitalanlagesellschaft entstehen. Es ist weit verbreitet, den Ausgabeaufschlag als Prozentwert anzugeben. Manchmal wird dieser auch als Agio (Aufgeld) bezeichnet.

Höhe des Ausgabeaufschlags je nach Fonds und Fondsanbieter

Über die Höhe des Ausgabeaufschlags eines Fonds entscheidet der jeweilige Fondsanbieter. Dabei wird häufig nach Fondsarten unterschieden.

Bei Aktienfonds liegt das Aufgeld meist zwischen drei und sechs Prozent. Bei Rentenfonds zwischen zwei und drei Prozent und bei offenen Immobilienfonds zahlt man meist fünf bis sechs Prozent.

Wichtig: Ausgabaufschläge fallen beim Kauf eines Fonds einmalig an.

Ausgabeaufschläge als Anreiz für den Vertrieb

Das Aufgeld soll den Vertrieb motivieren

Nur ein geringer Teil der Einnahmen, die aus dem Ausgabeaufschlag resultieren, verbleibt bei der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft. Der größte Teil dieser Einnahmen fließt als Provisionen an Vertriebspartner wie Banken, Finanzvertriebe und Finanzvermittler, die damit motiviert werden, die Fonds zu vertreiben.

Wirkung auf die Rendite von Investmentfonds

Aus Sicht des Anlegers stellt der Ausgabeaufschlag einmalige Kosten beim Kauf dar. Diese gehen umso stärker zu Lasten der Rendite, je kürzer der Fonds gehalten wird. Bei längerer Haltedauer und steigenden Kursen relativiert sich dagegen der negative Renditeeffekt, verschwindet aber nie ganz.

Hierzu ein Beispiel:

Wir gehen aus von einem Investment in einen thesaurierenden Fonds von 10.000 Euro (inkl. Agio) bei einer jährlichen Wertentwicklung von 6 Prozent und einem (absoluten) Ausgabeaufschlag von 500 Euro (5 Prozent nach der Bruttomethode, siehe weiter unten). Nach einem Jahr würde der Wert des netto investierten Vermögens 9.500 Euro x 1,06 = 10.070 Euro betragen, die Rendite (bezogen auf 10.000 Euro) also 0,7 Prozent. Bei zehn Jahren Haltedauer würden sich mit Zins und Zinseszins 17.013,05 Euro und 5,46 Prozent Rendite p.a. ergeben.

Ausgabeaufschlag: Berechnung mit Beispielen

Es gibt zwei Methoden, wie der Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds angegeben werden kann:

  • Nettomethode
  • Bruttomethode.

Beide Methoden werden anhand eines Beispiels erläutert.

Beispiel zur Nettomethode

Die bei uns übliche Vorgehensweise ist die Nettomethode. Hier wird das Aufgeld prozentual auf die tatsächlich investierte Summe berechnet – also auf die Summe, die abzüglich der Kosten in Fonds investiert wird. In Worte gefasst bedeutet diese Vorgehensweise:

Tatsächliche investierter Betrag + Ausgabeaufschlag = zu zahlender Gesamtbetrag

Ein Beispiel: Möchte ein Privatanleger 10.000 € in einen Fonds mit 5% Ausgabeaufschlag investieren, so erfolgt die Berechnung per Nettomethode wie folgt:

9.524 € + 5% = 10.000 €

Dabei entsprechen die 9.524 € 100% und die verbleibenden 476 € 5%. 10.000 € entsprechen dann 105%.

Bei der Nettomethode wird das Aufgeld als Prozentsatz bezogen auf den Rücknahmepreis angegeben. Beispiel: Beträgt der Ausgabepreis 100 Euro und der Rücknahmepreis beispielsweise 95 Euro, ergibt sich der prozentuale Ausgabeaufschlag nach folgender Formel:

Ausgabeaufschlag (in Prozent)=((Ausgabepreis*100) / Rücknahmepreis)−100

= ((10.000*100) /9.500) – 100

= 5,26 %

Beispiel zur Bruttomethode

Sie ist bei uns weniger üblich, aber es gibt durchaus Fondsanbieter, die den Ausgabeaufschlag mit der Bruttomethode ausweisen. Hier wird der Ausgabeaufschlag nicht ausgehend von der tatsächlich investierten Summe berechnet, sondern von dem Ausgabepreis:

Ordersumme – Ausgabeaufschlag = tatsächlich investierte Summe

Dasselbe Beispiel: Möchte ein Privatanleger 10.000 € in einen Fonds mit 5% Ausgabeaufschlag investieren, so lautet die Berechnung per Bruttomethode:

10.000 € – 5% = 9.500 €

Dabei entsprechen die 9.500 € 95% und die verbleibenden 500 € 5%. 10.000 € sind hier auch exakt 100%.

Somit lässt sich die Bruttoformel auch folgendermaßen ausdrücken:

100% (Ordersumme)– 5% (Ausgabeaufschlag) = 95% (tatsächlich investierter Betrag)

Das Beispiel zeigt, dass die Nettomethode für den Anleger etwas günstiger ist. Denn dabei ergeben sich beim selben Prozentsatz für den Ausgabeaufschlag tatsächlich geringere Kosten und eine etwas höhere Investitionssumme als bei der Bruttomethode.

Daher sollte beim Kauf von Fonds immer darauf geachtet werden, welche Berechnungsmethode für den Ausgabeaufschlag verwendet wird. So können Anleger erkennen, bei welchen Fonds man für eine fixe Summe im Vergleich mehr Anteile erhält und zudem weniger zahlen muss.

Rücknahmeabschlag als Disagio

Manchmal wird bei Fonds ein Rücknahmeabschlag berechnet. Und analog zum Agio beim Ausgabeaufschlag als Disagio bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Art „umgekehrten Ausgabeaufschlag“. Bei Rückgabe von Fondsanteilen wird der Anteilswert dann nicht zu 100 Prozent ausgezahlt, sondern mit einem prozentualen Abschlag. Beispiel: Bei 5 Prozent Abschlag und Anteilswerten von 10.000 Euro erhält der Anleger dann nur 9.500 Euro.

Ausgabeaufschlag: Fondshändler gewähren mitunter Rabatte

Nicht überall, wo man Fonds kaufen kann, ist der Ausgabeaufschlag gleich hoch. Zum Beispiel erhält man in sogenannten Fondsboutiquen oft einen Rabatt bis zu 100 Prozent auf das Aufgeld.

Doch Vorsicht sollten Investoren bei sogenannten No-Load-Fonds walten lassen. Zwar werden No-Load-Fonds grundsätzlich ohne Aufgeld bzw. Ausgabeaufschlag gehandelt. Allerdings richten sich diese Fonds eher an Trader oder Anleger, die nur über einen Zeitraum von wenigen Tagen, Wochen bzw. Monaten investieren wollen. Für die Fondsgesellschaften rechnen sich diese Fonds vor allem wegen der vergleichsweise hohen Verwaltungsgebühren. Doch gerade diese hohen Verwaltungsgebühren machen die Fonds für Fondssparer und Buy -and-hold-Anleger uninteressant.

ETFs – Fonds ohne Auf- und Abschläge

Ausgabeaufschlag

Es gibt aber auch Fonds, bei denen niemals ein Ausgabeaufschlag anfällt, da sie an der Börse gehandelt werden. Das sind Exchange Traded Funds, kurz ETFs.

Definition

Exchange Traded Funds, zu Deutsch börsengehandelte Fonds, werden wie gesagt an der Börse gehandelt. Sie wurden in den USA erfunden und sind seit dem Jahr 2000 in Deutschland erhältlich. ETFs bilden jeweils einen bestimmten Börsenindex passiv nach. Deshalb heißen sie auch Indexfonds. Im Gegensatz dazu wählt der Fondsmanager eines klassischen Investmentfonds die Wertpapiere seines Fonds aktiv aus, mit dem Ziel, den Markt zu schlagen. Deshalb spricht man beim Anlegen in ETFs auch vom passiven Investieren.

Vorteile

Da ETFs an der Börse gehandelt werden, fallen weder Aufschläge beim Kauf noch Abschläge beim Verkauf an.

Darüber hinaus sind sie sehr kostengünstig, da sie deutlich geringere Verwaltungskosten haben als aktiv gemanagte Fonds. Denn sie bilden einen bestimmten Index nur passiv nach und benötigen kein teures Fondsmanagement. Das macht sich in den Kosten bemerkbar.

Zudem sind ETFs in der Regel einfach zu verstehen und sehr transparent. Und sie sind jederzeit liquide, so dass man stets über sein angespartes Kapital verfügen kann.

Mit ETFs erhält man jeweils die Marktrendite.

Nachteile

Während aktive Fonds durch geschicktes Fondsmanagement teilweise den Markt schlagen, erzielen ETFs jeweils die durchschnittliche Marktrendite.

Doch schaffen es aktive Fonds in der deutlichen Mehrzahl der Fälle nicht, ihre Benchmark (Referenzindex) über einen längeren Zeitraum systemathisch zu übertreffen.

Nach Kosten schneiden sie oft schlechter ab als ETFs. Dazu trägt auch der Ausgabeaufschlag bei.

Insgesamt schneiden ETFs nach Kosten oft besser ab als aktiv gemanagte Fonds.

Fazit

Ausgabeaufschlag

Bei klassischen Fonds fällt oft ein Ausgabeaufschlag an, der einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellt und zulasten der (Netto-)Rendite des jeweiligen Fonds geht.

Mit dem Ausgabeaufschlag finanzieren die emittierenden Kapitalanlagegesellschaften meist den Vertrieb ihrer Fonds. Wenn überhaupt, bleibt nur ein kleiner Teil davon bei ihnen.

Doch gibt es Fondsvermittler, bei denen man entweder Rabatte auf den Ausgabeaufschlag erhält oder bei denen dieser ganz entfällt.

Mit ETFs steht allerdings eine Alternative zur Verfügung, die keine Ausgabeaufschläge kennt, da diese Fonds an der Börse gehandelt werden.

Indexfonds sind der Anlagetrend unserer Zeit und die Zukunft der Geldanlage für Privatanleger.

Und das ganz ohne Ausgabeaufschlag.

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