Ein ETF-Sparplan ist eine hervorragende Möglichkeit, langfristig Vermögen für Kinder aufzubauen. Er bietet die Chance, durch regelmäßige Sparraten von den Renditen der Kapitalmärkte zu profitieren. Gerade in Deutschland gibt es zahlreiche steuerliche Aspekte, die Eltern berücksichtigen sollten, um die Erträge eines solchen Sparplans möglichst effizient zu nutzen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über ETF-Sparpläne für Kinder und deren steuerliche Behandlung in Deutschland wissen müssen.
Warum ein ETF-Sparplan für Kinder?
Ein ETF-Sparplan eignet sich ideal, um über Jahre hinweg Vermögen für Kinder anzusparen. ETFs (Exchange Traded Funds) sind passiv verwaltete Fonds, die einen Index, wie z.B. den MSCI World, nachbilden. Sie sind kostengünstig, breit diversifiziert und bieten langfristig gute Renditechancen. Die Kombination aus regelmäßigem Sparen und dem Zinseszinseffekt kann über einen langen Zeitraum zu einem beachtlichen Vermögen führen.
So funktioniert ein ETF-Sparplan für Kinder
- Kontoeröffnung: Um einen ETF-Sparplan für ein Kind zu eröffnen, benötigen Sie ein Depotkonto. Das Depot kann entweder auf den Namen des Kindes oder der Eltern laufen. Ein Konto auf den Namen des Kindes hat steuerliche Vorteile, die wir später erläutern werden.
- Auswahl des ETFs: Entscheiden Sie sich für einen breit gestreuten ETF, der über mehrere Jahre hinweg solide Renditen verspricht. Beliebte Indizes sind der MSCI World oder der FTSE All-World.
- Einrichten des Sparplans: Legen Sie einen festen Betrag fest, der monatlich in den ETF investiert wird. Viele Banken und Online-Broker bieten ETF-Sparpläne schon ab 25 Euro pro Monat an.
Steuerliche Aspekte eines ETF-Sparplans für Kinder in Deutschland
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen ist ein wichtiger Punkt, den Eltern berücksichtigen sollten. Hier sind die wichtigsten Aspekte:
1. Sparer-Pauschbetrag
- Jedes Kind hat in Deutschland einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (Stand 2024). Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei.
- Wenn der ETF-Sparplan auf den Namen des Kindes läuft, können diese Kapitalerträge voll ausgeschöpft werden, ohne dass Steuern anfallen.
- Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten, damit der Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird.
2. Grundfreibetrag
- Zusätzlich zum Sparer-Pauschbetrag haben Kinder einen Grundfreibetrag für ihr Einkommen, der aktuell bei 10.908 Euro pro Jahr (Stand 2024) liegt.
- Kapitalerträge, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, werden zunächst mit anderen Einkünften (z.B. Zinsen oder Dividenden) des Kindes verrechnet. Solange das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, fallen keine Steuern an.
- Diese Regelung gilt aber nur, wenn das Kind keine weiteren eigenen Einkünfte (z.B. aus einem Ferienjob) hat, die den Freibetrag aufbrauchen.
3. Abgeltungsteuer
- Erträge aus ETFs unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das bedeutet, dass Gewinne und Dividenden aus ETFs direkt mit diesem Steuersatz besteuert werden.
- Die Abgeltungsteuer greift jedoch erst, wenn der Sparer-Pauschbetrag und der Grundfreibetrag ausgeschöpft sind. Bei einem gut strukturierten ETF-Sparplan kann es also Jahre dauern, bis das Kind tatsächlich Steuern zahlen muss.
4. Kapitalerträge und der Kinderfreibetrag
- Eltern haben die Möglichkeit, den sogenannten Kinderfreibetrag zu nutzen, um das Einkommen des Kindes von der Abgeltungsteuer zu entlasten. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft und die Eltern das Vermögen wirklich für das Kind ansparen möchten.
ETF-Sparplan auf den Namen des Kindes oder der Eltern?
Die Frage, ob der ETF-Sparplan auf den Namen des Kindes oder der Eltern laufen sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Steuerliche Vorteile: Ein Sparplan auf den Namen des Kindes ermöglicht es, den Sparer-Pauschbetrag und den Grundfreibetrag des Kindes zu nutzen. Dadurch bleiben die Erträge oft über Jahre steuerfrei.
- Verfügungsberechtigung: Sobald das Kind volljährig wird (ab 18 Jahren), erhält es uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen, sofern der ETF-Sparplan auf seinen Namen läuft. Das bedeutet, dass das Kind frei über das Geld verfügen kann. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass das Geld für bestimmte Zwecke (z.B. Ausbildung oder Studium) verwendet wird, kann es sinnvoll sein, das Depot auf Ihren Namen zu führen.
Thesaurierende vs. Ausschüttende ETFs
Bei der Auswahl des passenden ETFs sollten Sie sich auch überlegen, ob Sie einen thesaurierenden oder ausschüttenden ETF wählen möchten:
- Thesaurierende ETFs: Die Erträge (z.B. Dividenden) werden automatisch reinvestiert und erhöhen den Wert des ETF-Anteils. Das führt zu einem stärkeren Zinseszinseffekt. Für die Besteuerung spielt das keine Rolle, da die sogenannten Vorabpauschalen trotzdem jährlich versteuert werden müssen. Da Kinder oft unter dem Freibetrag bleiben, ist dies zunächst kein Problem.
- Ausschüttende ETFs: Hier werden Dividenden regelmäßig ausgezahlt und auf das Verrechnungskonto gebucht. Diese Erträge sind sofort steuerpflichtig, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.
Für einen langfristigen Vermögensaufbau ist ein thesaurierender ETF oft sinnvoller, da der Zinseszinseffekt stärker zum Tragen kommt.
Strategien zur Optimierung des ETF-Sparplans für Kinder
- Früh starten: Je früher Sie mit dem Sparplan beginnen, desto stärker profitiert Ihr Kind vom Zinseszinseffekt. Ideal ist es, bereits ab der Geburt mit dem Sparen zu beginnen.
- Regelmäßig besparen: Ein monatlicher Sparplan ist ideal, um den sogenannten Cost-Average-Effekt zu nutzen. Das bedeutet, dass Sie in Hoch- und Tiefphasen des Marktes regelmäßig investieren und so einen durchschnittlichen Einstiegspreis erzielen.
- Automatisierte Anlage: Die meisten Banken und Online-Broker bieten die Möglichkeit, den Sparplan automatisch zu besparen. Das nimmt Ihnen den Aufwand ab und stellt sicher, dass der Vermögensaufbau kontinuierlich erfolgt.
- Breite Diversifikation: Wählen Sie ETFs, die eine breite Streuung über verschiedene Länder, Branchen und Anlageklassen bieten. Das minimiert das Risiko und erhöht die Stabilität des Portfolios.
Wichtige Hinweise zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Neben der Besteuerung der Erträge sollten Eltern auch die Schenkungs- und Erbschaftssteuer im Blick behalten:
- Schenkungssteuer: Eltern können ihrem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken – das ist besonders relevant, wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft und das Vermögen im Laufe der Jahre erheblich wächst.
- Erbschaftssteuer: Auch im Erbfall gilt dieser Freibetrag, sodass es sinnvoll ist, größere Vermögenswerte frühzeitig auf das Kind zu übertragen, um die Freibeträge optimal zu nutzen.
Fazit: Der ETF-Sparplan als ideale Möglichkeit zum Vermögensaufbau für Kinder
Ein ETF-Sparplan ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, um für die finanzielle Zukunft des Kindes vorzusorgen. In Deutschland gibt es zahlreiche steuerliche Vorteile, die Eltern nutzen können, um die Erträge über viele Jahre steuerfrei zu halten. Wichtig ist es, frühzeitig zu beginnen, regelmäßig zu sparen und auf eine breite Diversifikation zu achten. Mit einem gut strukturierten ETF-Sparplan schaffen Sie die Grundlage für eine solide finanzielle Basis Ihres Kindes – egal ob für das Studium, den Führerschein oder den Start ins Berufsleben.
Disclaimer: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Regelungen können komplex und individuell unterschiedlich sein. Bevor Sie Entscheidungen in Bezug auf steuerliche Aspekte eines ETF-Sparplans treffen, sollten Sie unbedingt einen qualifizierten Steuerberater konsultieren, um Ihre persönliche Situation optimal zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile und Verpflichtungen korrekt einhalten.