Risikominimierung für Unternehmen – Holding als Lösung?

Lesedauer 5 Minuten

Eine Holdinggesellschaft (oder Muttergesellschaft) betreibt ihr Geschäft hauptsächlich durch die ihr untergeordneten Unternehmen. Die Holding selbst ist in erster Linie für die Kontrolle und das Management der Tochtergesellschaften verantwortlich und die Gewinne stammen hauptsächlich aus den Investitionen in diese Unternehmen. Dabei kann die Gründung einer Holding vor allem durch Diversifikation und reduziertes Haftungsrisiko wesentlich zur Risikominimierung beitragen.

Risikominimierung: Was ist eine Holding?

Die Holding zählt nicht zu den Unternehmensformen. Eine Holding ist eine Unternehmensstruktur. Die Holding dient als Muttergesellschaft für andere Unternehmen, die sogenannten Tochterunternehmen. Damit braucht es zur Gründung einer Holding immer mindestens zwei Unternehmen. Dabei kann die Holding entweder als Finanzholding agieren und nur Finanzinstrumente wie Aktien und Anleihen halten. Durch den Erwerb von Anteilen an anderen Unternehmen kann eine Holding Einfluss auf deren Geschäftsaktivitäten nehmen und somit eine strategische Kontrolle ausüben. Dabei muss die Kapitalbeteiligung der Muttergesellschaft mindestens zehn Prozent bis höchstens 100 % an einem oder mehreren Tochterunternehmen betragen. Die Holding kann auch als operative Holding betrieben werden, Geschäfte steuern und die Tochtergesellschaften koordinieren.

Übrigens: Seit die UG (haftungsbeschränkt) als kleine GmbH eingeführt wurde, ist die Gründung einer Holding auch schon für kleinere Unternehmen interessant geworden.

Eine Holding kann verschiedene Ziele verfolgen:

  • die Koordination von Geschäftsaktivitäten
  • die Bündelung von Ressourcen und Wissen
  • die Nutzung von Steuervorteilen
  • die Risikominimierung durch Diversifikation
  • Minimierung des Haftungsrisikos

Holdinggesellschaften können in verschiedenen Branchen tätig sein und unterschiedliche Strukturen aufweisen. Häufig werden Holdinggesellschaften in komplexen Unternehmensstrukturen eingesetzt, um Synergien zu schaffen, Geschäftsaktivitäten zu bündeln und den Wert eines Unternehmens zu steigern.

So trägt die Holding zur Risikominimierung bei

Die oben genannten möglichen Ziele einer Holding deuten bereits darauf hin, dass ein übergeordnetes Ziel der Gründung einer Holding die Risikominimierung ist. Denn eine Holding kann dazu beitragen, das Risiko zu streuen, indem sie Beteiligungen an mehreren Unternehmen hält. Konkret bedeutet das: Wenn eines der Tochterunternehmen scheitert oder Verluste verzeichnet, kann dies durch die Gewinne anderer Unternehmen in der Holding kompensiert werden. Es findet eine Risikominimierung durch Diversifikation statt.

Darüber hinaus kann eine Holdinggesellschaft auch helfen, das Haftungsrisiko zu minimieren. Wenn die Tochtergesellschaften einer Holdinggesellschaft rechtlich eigenständig sind, sind sie für ihre eigenen Schulden und Verbindlichkeiten verantwortlich. Dies bedeutet, dass die Haftung für Verluste oder Schulden auf die Tochtergesellschaften beschränkt bleibt, was das Risiko für die Holdinggesellschaft als Ganzes minimiert. Des Weiteren profitiert die Holding von der Zusammenführung des Know-hows und der Erfahrung der Tochtergesellschaften.

Indirekt tragen auch die möglichen Steuervorteile, die eine Holding bietet, dazu bei, das Risiko eines Unternehmens zu reduzieren, indem die geringere Steuerlast zu höheren Gewinnen führt. Dabei bietet eine Holding gleich verschiedene Optionen für Steuerersparnisse. Dazu gehört die hohe Steuerersparnis beim Verkauf einer Tochtergesellschaft. 95 % des Verkaufspreises sind steuerfrei. Dies ist vor allem interessant für Gründer, die einen Exit von vornherein einplanen. Darüber hinaus können durch einen Gewinnabführungsvertrag Steuern gespart werden. Mithilfe dieses Vertrags können Gewinne und Verluste gegeneinander aufgerechnet und die Steuerlast damit reduziert werden.

Risikominimierung durch Holdingstruktur

Gewinne geschickt investieren

Diese Steuerersparnisse sowie Gewinne gut und möglichst sicher anzulegen ist eine weitere Möglichkeit der Risikominimierung. Denn auf diese Weise haben Unternehmen nach und nach immer mehr Sicherheiten in der Hinterhand, mit denen Fehlschläge ausgeglichen und Krisenzeiten überwunden werden können.

Wer mit einer Holding GmbH Steuerersparnisse und Gewinne geschickt investieren will, hat verschiedene Möglichkeiten. Im Idealfall wird bei der Investition ebenfalls darauf geachtet, dass diese aus steuerlicher Sicht sinnvoll sind. Dabei gilt auch zu bedenken, dass in der Regel noch einmal Steuern anfallen, wenn Gelder aus einer Kapitalanlage in das Privatvermögen überführt werden sollen.

Aus steuerlicher Sicht wenig günstige Investments für die Holding GmbH sind Dividenden-Aktien, bei denen der Investor weniger als 15 % der Anteile hält. Denn hier werden die Dividenden auf der GmbH-Ebene und damit gesamt gesehen doppelt besteuert. Auch ein Investment in Kryptowährungen oder in Gold und andere Edelmetalle ist wenig sinnvoll. Wer hier privat investiert, muss nach Ablauf der Haltefrist keine Steuern auf den Verlauf zahlen. Bei einer GmbH hingegen werden beim Verkauf der Anlage immer Steuern fällig.

 Besser geeignet für die Investition einer Holding GmbH sind folgende Anlagemöglichkeiten:

  • Wachstumsaktien ohne Dividendenausschüttung: Denn sie werden auf GmbH-Ebene mit lediglich 1,5 % besteuert.
  • Trading oder Staking mit Kryptowährungen.
  • Immobilien: Hierbei kommt es vor allem darauf an, wie lange die Immobilien im Besitz bleiben sollen und ob auf Mieteinkünfte eine Gewerbesteuer auf GmbH-Ebene gezahlt werden muss, um ein gutes Investment zu tätigen.
  • ETFs: ETFs sind auf GmbH-Ebene teilweise steuerfrei gestellt. Zudem machen sich die Steuervorteile für juristische Personen bemerkbar.

ETFs als Investitionsmöglichkeit für die Holding

Zunächst einmal gilt für ETFs als Anlagemöglichkeit für die Holding GmbH das gleiche wie für die private Nutzung der Exchange Traded Funds. ETFs ermöglichen eine breite Diversifikation – sowohl vertikal als auch horizontal, denn sie können unterschiedlichste Aktien, Anleihen, Rohstoffe oder andere Vermögenswerte enthalten. So kann auch eine Holdinggesellschaft in ETFs investieren, um ihr Portfolio zu diversifizieren und ihr Risiko zu minimieren. Zudem können ETFs dabei helfen, Kosten zu reduzieren, da sie oft niedrigere Gebühren haben als traditionelle Investmentfonds.

ETFs

Steuervorteile von ETFs

In steuerlicher Hinsicht macht es allerdings einen entscheidenden Unterschied, ob eine Privatperson in ETFs investiert oder ob dies eine Kapitalgesellschaft tut. Dabei hat die Holding hier gegenüber der Privatperson häufig Vorteile. Nicht umsonst wird die Holding auch gerne als Spardosen GmbH bezeichnet.

Für Privatpersonen gilt: Kapitalerträge aus ETFs unterliegen der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer sobald sie über dem Steuerfreibetrag auf Kapitalerträgen liegen. Konkret bedeutet das, bis zu einem Betrag von aktuell 1000 € pro Person (Stand 2023) werden keine Steuern fällig. Was darüber hinausgeht, wird mit einer Steuer von rund 25 % belegt.

Die Holding als Kapitalgesellschaft untersteht jedoch dem Gewerberecht und der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer. Aus Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer ergibt sich die Höhe der anfallenden Steuern auch bei Investitionen. Dabei muss zwischen Steuern, die aufgrund von Veräußerungen von ETFs anfallen und Steuern, die auf Ausschüttungen erhoben werden, unterschieden werden. Bei natürlichen Personen wird hier kein Unterschied gemacht, sobald es um juristische Personen geht, allerdings schon. In der Regel ergibt sich bei einer Ausschüttung ein nicht unerheblicher Steuervorteil für juristische Personen, der allerdings nicht zuletzt von der Höhe der Gewerbesteuer abhängig ist. Diese ist regional unterschiedlich. Und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien-ETFs sind zu 80 % von der Körperschaftssteuer befreit. Es ergibt sich unter Berücksichtigung des Gewerbesteuerfreibetrags eine Steuerlast von 3,16 % Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag. Die Freistellung von der Gewerbesteuer beträgt 60 %, wodurch sich eine steuerliche Belastung von bis zu 6 % ergibt.

Risikominimierung - Holding

Fazit: Nicht für jeden lohnt sich eine Holding

Dass eine Holding erheblich zur Risikominimierung beitragen kann, klingt zunächst einmal sehr gut. Doch die Holding-Struktur bringt auch Nachteile mit sich, über die sich Unternehmer im Klaren sein müssen. Allein die Gründung einer Holding ist schwieriger als die Gründung anderer Unternehmensformen. Wer eine Holding „aus dem Nichts“ gründen möchte, muss zunächst eine Holding Gesellschaft ins Leben rufen. Erst, wenn diese aktiv ist, kann man als juristische Person agieren und eine Tochtergesellschaft gründen. Häufig werden allerdings bestehende Unternehmen zu einer Holding zusammengeführt. Ist die Holding da, wird der Verwaltungsaufwand nicht weniger. Tatsächlich ist dieser bei einer Holding sehr groß. Und auf diese Weise entstehen Mehrkosten – zum Beispiel für Anwälte und Steuerberater – die mögliche Steuervorteile in ein neues Licht rücken. Ob sich die Gründung einer Holding lohnt, kann daher meist nur mit einer exakten Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben herausgefunden werden.

1 Gedanke zu „Risikominimierung für Unternehmen – Holding als Lösung?“

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.