Kapitalertragsteuer: Welche Steuern beim Investieren in ETFs anfallen

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Bevor du dich für eine Investition in ETFs entscheidest, solltest du dich mit der Versteuerung dieser Anlageform vertraut machen. So musst du dich später nicht mit unerwarteten Ausgaben und unangenehmen Überraschungen herumschlagen.

Dieser Beitrag dient dir in diesem Kontext als Hilfestellung, ersetzt aber nicht die Beratung im Einzelfall durch einen Steuerberater. Du erfährst hier, welche Steuern bei ETFs anfallen und wie sich die Kosten für dich diesbezüglich reduzieren lassen.

Worauf genau Steuern bei ETFs anfallen

Die Kapitalertragsteuer wird dann fällig, wenn du mit deiner Geldanlage Gewinne erzielst – dies ist natürlich auch bei ETFs der Fall. Diese wird auch als Abgeltungssteuer bezeichnet, wobei hier zur Berechnung derselben nicht der individuelle Steuersatz zur Anwendung kommt. Es gilt bei der Kapitalertragsteuer stets eine Höhe von 25 Prozent. Du kannst also die Besteuerung einfach berechnen, indem du deinen Gewinn durch vier teilst. Es handelt sich hierbei um eine Quellensteuer, die der Depotanbieter automatisch einbehält.

Bist du Mitglied einer Religionsgemeinschaft, wird unter Umständen die Kirchensteuer berechnet. Die Höhe dieses Betrags hängt nämlich von deinem Einkommen ab. Machst du also mit ETFs Gewinne, kann es sein, dass die Kirchensteuer für dich erhoben wird. Dabei wird sie allerdings nicht auf die Rendite, sondern auf die Kapitalertragsteuer angewendet. Zahlst du also 25 Prozent Abgeltungssteuer, fällt zusätzlich die Kirchensteuer von – je nach Bundesland – 8 bis 9 Prozent an.

Auf Kapitalerträge ist des Weiteren der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Kapitalertragssteuer zu zahlen – liegt dein Jahresbruttoeinkommen jedoch unter 109.000 Euro, ersparst du dir diese Gebühr seit 2021.

Du musst bei Gewinnen mit ETFs also immer einen gewissen Betrag für die Steuer abziehen. Dabei ist es ratsam, dich im Vorfeld über sämtliche Kostenpunkte zu informieren. Du schützt dich damit nicht nur vor unangenehmen Überraschungen, sondern du kannst so mitunter rechtzeitig Wege finden, um Steuern zu vermeiden.

Fällig werden die beschriebenen Steuern in der Regel jährlich. Es gelten bei bestimmten Voraussetzungen und dem Unterschreiten gesetzlicher Grenzbeträge allerdings Ausnahmeregelungen – diese werden in den folgenden Abschnitten erläutert.

Der Sparer-Pauschbetrag: Freibetrag bei Kapitalanlagen

Geht es um die Kapitalertragsteuer, so solltest du dich auch mit dem Freibetrag auseinandersetzen. Ebendieser ist eher unter der Bezeichnung Sparer-Pauschbetrag bekannt. Er liegt bei Alleinstehenden oder Ehepartnern, die getrennt leben, bei 801 Euro im Jahr. Ehepaare, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können mit einem Freibetrag von 1.602 Euro pro Jahr rechnen.

Konkret heißt das, dass du erst auf Beträge, die die genannten Werte übersteigen, Kapitalertragsteuer zahlen musst. Doch findet dieser Prozess nicht automatisch statt. Willst du Geld sparen, musst du zuerst bei der Bank, bei der sich dein Depot befindet, einen Freistellungsauftrag stellen.

Verfügst du bei mehreren Banken über Depots, dann ist es dir möglich, den Freibetrag zu splitten. Achte darauf, dass du den höchsten Betrag an die Bank stellst, wo du auch die meisten Erträge aus den ETFs erzielst. Du selbst bestimmst letzten Endes, wie du den Sparer-Pauschbetrag aufteilst – insgesamt muss dieser am Ende aber 801 oder 1.602 Euro ergeben.

Dir stehen für diesen Prozess im Internet vorgefertigte Formulare kostenlos zur Verfügung. Das Dokument für den Freistellungsauftrag muss deinen Namen, deine Steuer-ID und den gewünschten Betrag enthalten. Die Freistellungsaufträge werden vom Finanzamt unter die Lupe genommen. Setzt du diese zu hoch an, können unter Umständen Strafzahlungen anfallen. Es ist daher wichtig, dass du bei hierbei möglichst genau vorgehst.

Zusätzlicher Steuervorteil: Die Teilfreistellungsquote bei ETFs

Neben dem Sparerpauschbetrag ist seit der Investmentsteuerreform von 2018 / 2019 ein Teil des Investitionsvolumens steuerlich freigestellt. Wie viel je nach Fondsart freigestellt wird, das bestimmt die sogenannte Teilfreistellungsquote. Sie gilt bei Ausschüttungsgewinnen sowie bei der Vorabpauschale.

Die Höhe der Teilfreistellungsquote bemisst sich nach der Zusammensetzung des jeweiligen Fonds. Einzelheiten hierzu kannst du der folgenden Tabelle entnehmen:

FONDSART ZUSAMMENSETZUNG TEILFREISTELLUNGSQUOTE
Immobilienfonds ≥51% Immobilien 60%
Aktienfonds ≥51% Aktienanteil 30%
Mischfonds ≥25% Aktienanteil 15%
Mischfonds <25% Aktienanteil 0%

Für ETFs, die den Kapitalmarkt komplett synthetisch durch Derivate (hier: Tauschgeschäfte) nachbilden, sogenannte Swap-ETFs, gilt die Teilfreistellungsquote im Übrigen nicht. Sie bezieht sich lediglich auf echte Kapitalbeteiligungen am Markt. Swaps sind bei ETFs jedoch nicht so stark verbreitet.

Geringverdiener können Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen

Kapitalertragsteuer

Gehörst du zur Gruppe der Geringverdiener kannst du beim Kauf von ETFs ebenfalls Steuern sparen. Und zwar hast du dann die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung zu beantragen. Dafür musst du jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Die NV-Bescheinigung wird als Alternative zum Freistellungsauftrag gehandelt. Du stellst diese aber nicht bei der Bank, sondern an dein zuständiges Finanzamt. Gewährt wird dir die Bescheinigung, wenn dein gesamtes Einkommen – also deine Einkünfte aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit sowie Erträge aus Kapitalerträgen – unter dem gesetzlichen Freibetrag liegen. Letzterer ist jedoch nicht mit dem Sparer-Pauschbetrag gleichzusetzen. Gemessen wird der Freibetrag am Existenzminimum, da er sicherstellen soll, dass Personen mit nur geringem Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Es findet eine jährliche Anpassung des Grundfreibetrags durch das Finanzministerium statt – als Grundlage dafür wird die Entwicklung der Lebenshaltungskosten herangezogen. Für Alleinstehende gilt die Einkommensgrenze von 9.744 Euro und für Ehepaare der Wert von 19.488 Euro pro Jahr.

Stellst du also einen Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung, sind nicht nur deine gesamten Einkünfte, sondern gleichermaßen deine außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben anzugeben. Vergesse dabei auch nicht, die zu erwartenden Erträge aus dem Kapitalvermögen zu übermitteln.

Wird positiv über deinen Antrag entschieden, so gilt dieser Beschluss für maximal drei Jahre. Bedenke, dass die Nichtveranlagungs-Bescheinigung hinfällig wird, wenn du plötzlich wieder ein höheres Einkommen erzielst. Sobald sich deine Lebensumstände in dieser Hinsicht ändern, musst du also das Finanzamt informieren.

Erhältst du diese Bescheinigung, hast du den Vorteil, dass du keinen Freistellungsauftrag an die Bank schicken musst. Schließlich bleibt dir die Kapitalertragsteuer damit ohnehin erspart.

Neu: Die Vorabpauschale bei Fonds und ETFs

Hierbei handelt es sich um einen recht jungen Faktor, den du als Anleger aber kennen solltest. Die Vorabpauschale gibt es seit der Investmentreform im Jahr 2019. Das Ziel derselben ist es, einen Ausgleich zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds und ETFs zu schaffen.

Früher erwiesen sich thesaurierende Geldanlagen für Investoren als vorteilhafter. Der Steuerabzug erfolgte hier erst dann, wenn die Erträge realisiert wurden. Es war in diesem Fall also möglich, vom Stundungseffekt zu profitieren. Die Zahlung der Kapitalertragsteuer ließ sich auf diese Weise zumindest teilweise durch den Zinsenzinseffekt ausgleichen.

Die Vorabpauschale soll also Anlegern mit ausschüttenden ETFs einen Vorteil verschaffen. Ebendiese stellt sicher, dass die Besteuerung der Fonds nur dann erfolgt, wenn die Steuer niedriger als der Wertzuwachs ist. Auf ETFs, die keine Gewinne erzielt haben, sind damit keine Steuern zu zahlen.

Heute wird die Vorabpauschale vor allem bei thesaurierenden ETFs als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Ermittlung dieser erfolgt aus dem Anteil vom Basiszins der Bundesbank, dem Wertzuwachs der Geldanlage sowie der Teilfreistellung gemäß der Art des Fonds.

Was ist steuerlich vorteilhafter: ausschüttend oder thesaurierend?

Derzeit fallen die Steuerabzüge aus thesaurierenden Fonds äußerst gering aus. Dies liegt daran, dass zur Berechnung der Vorabpauschale ein fiktiver Betrag angewendet wird. Auch ist der Basiszins derzeit recht niedrig. Der Stundungseffekt wirkt sich also nach wie vor positiv aus, sodass Anleger diesen gewinnbringend einsetzen können.

Trotzdem kann es sich auch lohnen, in ausschüttende ETFs zu investieren. Dies gilt vor allem dann, wenn du diese mit thesaurierenden Fonds kombinierst. Wenden wir dafür einfach den Sparer-Pauschbetrag an. Denn sind Fondseinkünfte einmal steuerbefreit, kommt auf sie keine weitere Besteuerung zur Anwendung. Es kann sich also durchaus auszahlen, den Sparer-Pauschbetrag in seiner vollen Höhe durch ausschüttende ETFs zu nutzen.

Es ist bei einigen Brokern möglich, eine automatische Wiederanlage der von den ETFs ausgeschütteten Gewinne zu nutzen. Ausschüttende Fonds sparen also Kapitalertragsteuer bis zur Grenze des Sparer-Pauschbetrages, während gleichzeitig der Zinseszinseffekt thesaurierender Fonds zur Anwendung kommt.

Generell lässt sich sagen, dass sich die meisten Vorteile bei der Geldanlage durch eine geschickte Kombination aus ausschüttenden und thesaurierenden ETFs erzielen lassen. Anleger sollten sich also niemals auf eine Anlageform versteifen, sondern eher versuchen, die Vorteile beider Fonds-Modelle zu verknüpfen.

Wie du die Schenkungssteuer bei einem ETF-Depot vermeidest

Die Schenkungssteuer ist bei ETFs ebenfalls ein Thema. Dies ist dann der Fall, wenn Partner ein Gemeinschaftsdepot eröffnen. Das Finanzamt sieht nämlich ein gemeinschaftlich geführtes Depot immer als Schenkung an. Es gilt in Bezug auf die Schenkungssteuer für Ehepaare ein Freibetrag von 500.000 Euro in 10 Jahren. Vorsicht müssen aber vor allem nicht verheiratete Partner walten lassen: hier liegt der Freibetrag lediglich bei 20.000 Euro!

Im ungünstigsten Fall können Gewinne aus dem ETF-Depot mit bis zu 50 Prozent besteuert werden. Wer dieses Szenario vermeiden will, sollte lieber zwei getrennte Depots führen und sich bei Bedarf gegenseitig Vollmachten ausstellen. Dadurch haben die Partner jeweils Zugriff auf das andere Depot, aber der Schenkungssteuer-Freibetrag bleibt unberührt. Dies ist auch bei Ehepartnern problemlos möglich. Dadurch stellst du sicher, dass du dich später nicht mit der Schenkungssteuer herumschlagen musst. Du ersparst dir auf diese Weise eventuell hohe Ausgaben.

Wenn du zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt hast

Finanzamt

Leicht kommt es vor, dass du es vergisst, den Freistellungsauftrag an deine Bank zu stellen. In diesem Fall musst du die Kapitalertragsteuer in voller Höhe zahlen. Allerdings kannst du dir die zu viel bezahlte Steuer wieder zurückholen. Dafür füllst du im Rahmen der Einkommenssteuererklärung einfach die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aus. Du gibst dort deine Einkünfte an, die du durch die Investition in ETFs erzielt hast. Es ist des Weiteren die einbehaltene Kapitalertragsteuer anzugeben.

Die Bank wird dir zu deiner Kapitalanlage außerdem eine Jahressteuerbescheinigung zukommen lassen. Ebendiese reichst du gemeinsam mit deiner Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt ein. Bedenke, dass es dem Institut nur dann möglich ist, dir die zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer zu erstatten, wenn du alle erwähnten Dokumente vollständig ausgefüllt einreichst.

Fazit: Kapitalertragsteuer bei ETFs im Überblick

Auf Rendite, die du mit ETFs erzielt, wird die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent erhoben. Bist du nicht Mitglied bei der Kirche, bleibt es bei dieser Besteuerung. Allerdings besteht für dich unter Umständen die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Dies geht unter anderem dann, wenn deine Einnahmen aus den ETFs unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Auch dann, wenn du zu den Geringverdienern gehörst, erlässt dir das Finanzamt die Steuer. Solltest du einmal zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt haben, kannst du dir diese im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder zurückholen.

Du kannst bei Investitionen in ETFs also durchaus Steuern sparen. Informiere dich aber im Vorfeld unbedingt über Steuergrenzen und die Voraussetzungen beim Finanzamt und bei den Banken. Auf diese Weise holst du den maximalen Ertrag aus deinen Gewinnen heraus.

Disclaimer

Dieser Artikel dient rein der Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Wenn du Fragen zum Thema Kapitalertragsteuer bei ETFs hast oder etwas unklar ist, wende dich bitte an (d)einen Steuerberater.

Du hast noch keinen ETF-Sparplan? Hier findest du eine Übersicht der Anbieter:

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