ETCs sind genau das Richtige für Sie, wenn Sie in Edelmetalle oder Rohstoffe investieren möchten, ohne an den Terminmärkten zu spekulieren.
Exchange Traded Commodities (ETCs) sind Wertpapiere, die Rohstoffpreise abbilden und an der Börse gehandelt werden.
Dabei erheben auch ETCs den Anspruch, die Entwicklung ihres Basiswerts 1:1 nachzuvollziehen. Dieser Basiswert ist meist ein Rohstoff oder Edelmetall.
Wie ETFs oder Indexzertifikate auch, kann man ETCs ganz normal über eine Börse handeln.
ETCs gibt es zum Beispiel auf folgende (Edel-)Metalle und Rohstoffe:
- Industriemetalle (z. B. Aluminium, Kupfer und Nickel),
- Edelmetalle (z. B. Gold, Silber und Platin),
- Agrarprodukte (z. B. Weizen, Soja und Kaffee),
- Energieträger (z. B. Rohöl, Petroleum und Erdgas),
- Lebendvieh (z. B. Schweine oder Rinder),
- elektrischen Strom.
Dabei ist die Wertpapierklasse der ETCs ausgesprochen heterogen, denn es gibt neben normalen ETCs auf Edelmetalle und Rohstoffe auch
- Short-ETCs, die sich gegenläufig zu ihrem Basiswert entwickeln,
- Leveraged-ETCs, die die Entwicklung ihres basiswerts mit einem Hebel nachvollziehen und
- ETCs mit einer Währungsabsicherung.
Zusätzlich gibt es neben ETCs auf einzelne Rohstoffe auch noch ETCs auf ganze Rohstoffkörbe mit verschiedenen Rohstoffen einer Gattung (z. B. Agrarrohstoffe, Energieträger oder Industriemetalle).
Weit verbreitet: Gold-ETCs
Die historische Entwicklung von Exchange Traded Commodities (ETCs) begann mit dem Rohstoff Gold. Daher kauft eine Reihe an ETC-Anbietern Gold und lagert dies ein.
Der Anspruch auf dieses physisch vorhandene Gold wird in Form von ETCs an der Börse gehandelt.
So überrascht es nicht, dass der allererste ETC, der 2003 in Australien aufgelegt wurde, ein Gold-ETC war.
Dank Gold-ETCs brauchen Anleger nun selbst keine Goldmünzen oder Goldbarren mehr zu kaufen, wenn Sie in das wertvolle Edelmetall investieren wollen.
Inzwischen gibt es diverse Gold-ETCs, die um die Gunst der Anleger buhlen und praktisch alle gleich konstruiert sind.
Kein Sondervermögen – trotzdem sind Anleger geschützt
Zwar sind ETCs, die eine Handelszulassung in der Europäischen Union haben, kein Sondervermögen.
Doch in der Praxis sind die physisch voll besicherten Gold-ETCs so konstruiert, dass Anleger auch im Insolvenzfall keine Ausfälle befürchten müssen.
Drei Maßnahmen sorgen dafür, dass Anteilseigner eines solchen ETC bei einer Insolvenz ihres Anbieters nicht den Totalverlust befürchten müssen:
- Auslagerung in eine Zweckgesellschaft, die nur die Aufgabe hat, das Gold zu horten.
- Streifbandverwahrung, bei der jeder Goldbarren eine Banderole trägt, auf der festgehalten wird, dass er zum entsprechenden ETC gehört.
- Verpfändung der Gold-Bestände der Zweckgesellschaft an einen Treuhänder, der ausschließlich die Interessen der Anleger vertritt und jede Entnahme aus den Goldbeständen genehmigen muss.
Damit ist faktisch ein Schutz für die ETC-Anteilseigner erreicht, der dem eines Sondervermögens – wie bei ETFs – sehr nahe kommt.
Exchange Traded Commodities (ETCs) auf andere Rohstoffe
Was sich bei Gold, Silber und Platinum noch vergleichseise einfach gestaltet, ist bei anderen Rohstoffen nicht ohne weiteres möglich: die physische Einlagerung.
Um den Rohstoffpreis trotzdem originalgetreu abzubilden, bedienen sich die ETC-Emittenten verschiedener Instrumente:
- Ein Teil der ETCs bildet den Rohstoffpreis über Tauschgeschäfte (Swaps) mit einer Bank ab, wobei die bei ETFs übliche Beschränkung von 10 Prozent hier nicht gilt. Ein ETC darf problemlos auch zu 100 Prozent über Swaps konstruiert werden.
- Der andere Teil der ETCs versucht, sich dem Rohstoffpreis über den Kauf entsprechender Lieferverträge zu nähern. Dabei handelt es sich um Terminkontrakte, die eine Lieferung zu einem klar definierten, zukünftigen Zeitpunkt zu einem bereits heute feststehenden Preis vorsehen.
Obwohl kein ETC-Anbieter den Basiswert – abgegsehen von Edelmetallen – tatsächlich kauft und lagert, gibt es viele ETCs, die Sicherheiten bieten und diese an Treuhänder verpfänden.
Dabei kommen unter anderem Gold und Staatsanleihen zum Einsatz.
Jedoch wird auch eine Besicherung mit Aktien, Unternehmensanleihen und andere Wertpapirenen praktiziert.
Durch die Verpfändung an einen Treuhänder stellen also viele ETCs sicher, dass ihre Anteilseigner auch bei einer Insolvenz des Emittenten bedient werden.
Grundsätzlich gibt es bei ETCs aber trotzdem folgende beide Risiken:
- ein Emittentenrisiko, falls der ETC-Emittent insolvent geht und
- ein Kontrahentenrisiko, wenn der Swap-Partner pleitegeht.
Trotzdem unterscheiden sich ETCs von Indexzertifikaten dadurch, dass es sich bei ihnen um besicherte Schuldverschreibungen handelt, während Indexzertifikate unbesicherte Schuldverschreibungen sind.
Welche Kosten bei Exchange Traded Commodities (ETCs) anfallen
Da ETC an der Börse gehandelt werden, fallen keine Ausgabeaufschläge oder Rücknahmengebühren an.
Trotzdem fallen zwei verschiedene Gebührenarten an:
- der Spread (Unterschied zwischen Ankaufs- und Verkaufskurs). Dieser liegt bei vielgehandelten ETCs im Promillebreich, kann aber bei selten gehandelten ETCs durchaus ein bis zwei Prozent betragen.
- die Verwaltungsbebühr, die meist zwischen 0,3 und 1 Prozent der Anlagesumme liegt.
Hinzu kommen Kosten, die bei ETC-Konstruktionen auf Terminkontrakte (Futures) anfallen können und bei denen es sich um sogenannte Rollverluste handelt.
Rollverluste fallen an, wenn ein bald fälliger Terminkontrakt in einen neuen mit späterem Fälligkeitszeitpunkt umgeschichtet wird, für den aufgrund steigender Preise höhere Kosten entstehen als für den alten Vertrag.
Umgekehrt kann es bei einer Ablösung eines Terminkontraktes auch zu Rollgewinnen kommen, wenn der neue Kontrakt aufgrund sinkender Preise billiger ist.
Um solche Rolleffekte zu vermeiden, die im Falle von Rollverlusten für den Anleger unerfreulich sind, gibt es mittlerweile auch rollopimierte ETCs, bei denen Rolleffekte kaum mehr zu Buche schlagen.
Fazit
Der Anlageschwerkunkt von Exchange Traded Commodities (ETCs) sind Edelmetalle und Rohstoffe.
Dabei sind ETCs zwar eng mit ETFs verwandt, jedoch sind sie keine Fonds wie diese.
Fonds, die in der EU zugelassen sind, sind gesetzlich verpflichtet, in verschiedene Wertpapiere zu investieren. Außerdem dürfen sei keinerlei Rohstoffe oder Edelmetalle besitzen.
Deshalb bilden sie kein Sondervermögen wie ETFs, die zu den Fonds zählen, sondern es handelt sich bei ihnen um besicherte Schuldverschreibungen.
Gerade Edelmetall-ETCs haben in der Regel Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, durch die das Kapital der Anleger im Insovenzfall geschützt ist.
Bei Rohstoff-ETCs gibt es dagegen sowohl ein Emittentenrisiko als auch ein Kontrahentenrisiko, doch werden auch diese durch die Hinterlegung von Gold und Wertpaieren besichert.
Damit ist das Kapital der Anleger im Insovenzfall geschützt.
Quelle: Judith Engst / Janne Jörg Kipp: Indexzertifikate, ETFs und ETCs für Dummies*, 1. Auflage, Wiley-VCH Verlag, Weinheim 2013, S. 55 -65.
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