Kann eine fondsgebundene Rentenversicherung einen ETF-Sparplan schlagen?

Lesedauer 18 Minuten

Dieser Blogartikel ist eine Neufassung des bisherigen Artikels zum Thema, die durch steuerliche Änderungen (Investmentsteuergesetz 2018) notwendig wurde. Es geht u. a. um die Frage, ob eine fondsgebundene Rentenversicherung vorteilhafter ist oder ein ETF-Sparplan.

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Wie kann eine zeitgemäße private Altersvorsorge aussehen, die in der aktuellen Niedrigzinsphase ausreichend Rendite erwirtschaftet und zu einem nennenswerten Zinseszinseffekt führt?

Hier findest du zunächst eine Übersicht zur schnellen Orientierung:

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Eines steht fest: Um den Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten, muss neben der gesetzlichen Rente zusätzlich privat vorgesorgt werden. Dabei stellt sich u.a. die Frage, ob ein ETF-Sparplan oder eine fondsgebundene Rentenversicherung vorteilhafter ist. Schließlich verursacht zwar ein ETF-Sparplan keine zusätzlichen Kosten und eine fondsgebundene Rentenversicherung dagegen schon, doch hat die Rentenversicherung gegenüber dem Sparplan einen Steuervorteil. Wer also macht das Rennen?

Eine Antwort auf diese spannende Frage liefern die folgenden Ausführungen, die aus einer Zusammenfassung einer Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) bestehen und die von der myPension Altersvorsorge GmbH in Auftrag gegeben wurde.

Die Notwendigkeit einer renditeorientierten Anlage zur Altersvorsorge

Um die Versorgungslücke im Alter schließen zu können, ist der Aufbau eines Kapitalstocks notwendig, der für eine spätere Verrentung zur Verfügung steht. Die Höhe des notwendigen Kapitalbedarfs hängt dabei von individuellen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter oder der Höhe des Einkommens des Einzelnen.

Um hier eine konkrete Zahl nennen zu können, gehen wir von folgender Musterperson aus, für die wir die Versorgungslücke ermitteln.

  • Alter: 35 Jahre, Rentenbeginn mit 67 Jahren, Laufzeit 32 Jahre
  • Bruttoeinkommen: 36.000 Euro pro Jahr
  • Rentenbedarf: 85 Prozent vom letzten Nettoeinkommen
  • Rentenfaktor: 30 (der Rentenfaktor gibt an, wie hoch die vom Versicherer gezahlte monatliche Rente je 10.000 Euro ist)
  • Inflation: 1,5 Prozent p.a.

Um die Versorgungslücke für die oben definierte 35-jährige Musterperson, die bislang noch nichts für das Alter zurückgelegt hat und mit 67 in Rente gehen möchte, mit einer privaten Rentenversicherung schließen zu können, ist ein Kapital zum Rentenübergang von etwa 370.000 Euro notwendig.

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Was macht die Mehrheit der Sparer, um diesen Kapitalstock aufzubauen? Ein Großteil der Bevölkerung vertraut immer noch auf schwankungsärmere Sparformen. So wird eine Anlagestrategie mit einer geringen Mindestverzinsung und ohne nennenswerte Wertschwankungen in der Regel einer chancenreicheren Strategie, die größeren Schwankungen unterliegt, vorgezogen.

Die aktuelle Niedrigzinsphase jedoch lässt diese Mindestverzinsung nahezu gegen Null tendieren. Die Rendite von Staatsanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren, ein Näherungswert für den „sicheren Zinssatz“, war zuletzt erstmals zeitweise negativ. Auch Tagesgeld oder Sparkonten werfen kaum noch Rendite ab. Der Garantiezins in der Lebensversicherung sank unter die Ein-Prozent-Marke auf 0,9 Prozent p.a. (siehe hierzu folgende Tabelle).

Anlageform Zinssatz
Staatsanleihen: Laufzeit 10 Jahre 0,47 %
Sparbuch 0,02 %
Klassische Lebensversicherung: Rechnungszins 0,90 %
Tabelle 1: Aktuelle Zinsen für sicherheitsorientierte Anlageformen

Konventionelle Sparformen wie etwa das Sparbuch oder die klassische Lebensversicherung eignen sich dementsprechend kaum noch für den Vermögensaufbau. Je geringer die Renditen dieser Sparformen, desto höher muss eine regelmäßige Sparrate sein, um das benötigte Kapital aufzubauen.

Dies verdeutlicht folgendes Beispiel:

Zugrunde liegt ein einfacher Sparprozess mit laufendem Beitrag. Zur vereinfachten Darstellung wird angenommen, dass keine Kosten anfallen. Um den Vermögenswert aufzubauen, der für die Schließung der Versorgungslücke benötigt wird, beträgt die jährliche Sparrate bei einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 3 Prozent ca. 6.850 Euro pro Jahr. Würde die Kapitalanlage hingegen eine Rendite von durchschnittlich 6 Prozent pro Jahr erzielen, beträgt der Jahresbeitrag knapp 3.840 Euro und somit mehr als 40 Prozent weniger gegenüber einer Verzinsung von 3 Prozent.

Schon dieses einfache Rechenbeispiel verdeutlicht die Notwendigkeit renditeorientierter Sparformen, um mit einem realistisch finanzierbaren Beitrag eine angemessene Absicherung erreichen zu können.

Eine Möglichkeit, höhere Erträge bei der Kapitalanlage zu generieren, stellen Investments in Anteile börsennotierter Unternehmen, also Aktien, dar. Der deutsche Aktienindex (DAX) – ein Aktienportfolio aus den 30 größten und börsenumsatzstärksten deutschen Unternehmen – erzielte in den letzten 20 Jahren eine durchschnittliche Rendite von über 8,5 Prozent jährlich. Eine Anlage in europäische Aktien (EuroStoxx 50) realisierte im gleichen Zeitraum eine durchschnittliche Jahresrendite von über 6,5 Prozent.

Diese Vergangenheitsbetrachtung zeigt, dass diversifizierte Portfolios aus Aktien in der Lage sind, auf lange Sicht relativ hohe Renditen für den Vermögensaufbau zu erreichen. Eine einfache Möglichkeit zur Teilhabe an der Entwicklung der Kapitalmärkte bieten unter anderem Investmentfonds.

Diese investieren entweder in

  • Aktien (Aktienfonds),
  • festverzinsliche Wertpapiere (Rentenfonds) oder eben
  • in beide Anlageformen (Mischfonds)

und sind in der Regel breit diversifiziert, was die Wertschwankungen dieser Anlagen zum Teil deutlich reduziert.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Wer in den letzten 30 Jahren in Aktienfonds investiert war, profitierte im Mittel von Wertsteigerungen zwischen 4,8 und 7,5 Prozent, je nachdem, welcher Anlageschwerpunkt gewählt wurde. Diese Werte sind bereits um die Kosten bereinigt.

Vergleiche hierzu auch Tabelle 2:

Anlageschwerpunkt Durchschnittliche jährliche Rendite der letzten … Jahre
  5 10 20
Aktien Deutschland 12,2 % 4,6 % 6,2 %
Aktien Europa 10,4 % 1,9 % 4,4 %
Aktien International 10,2 % 3,5 % 5,5 %
Rentenfonds international Langläufer 3,4 % 4,3 % 3,9 %
Rentenfonds Euro Langläufer 5,6 % 5,0 % 4,4 %
Mischfonds ausgewogen international 4,5 % 1,8 % 5,2 %
Mischfonds ausgewogen Euro 5,4 % 2,8 % 4,9 %
Geldmarktfonds Euro 0,1 % 0,9 % 1,7 %
Geldmarktfonds global 4,2 % 2,6 % 2,0 %
Tabelle 2: Durchschnittliche Wertentwicklung verschiedener Investmentfonds für unterschiedliche Zeiträume 

Quelle: Deutscher Fondsverband (BVI), eigene Darstellung.

Ein Vergleich mit festverzinslichen Anlagen wie beispielsweise Renten- oder Geldmarktfonds zeigt, dass reine Aktienfonds je nach Betrachtungszeitraum und Anlageschwerpunkt größere Wertsteigerungen erzielt haben. Betrachtet man Fonds, die in den letzten 20 Jahren weltweit angelegt waren, ist ersichtlich, dass die Rendite von Investments in Aktien im Vergleich zu Anleihen (Geldmarkt) um ca. 1,5 (3,5) Prozentpunkte höher lag.

Der Kapitalaufbau für die Altersvorsorge erfolgt in der Regel entweder konventionell (klassische Lebens- bzw. Rentenversicherung, Sparbuch etc.) oder fondsgebunden (Investmentsparplan, fondsgebundene Rentenversicherung etc.). Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist, insbesondere wenn keine Wertsicherung vereinbart ist, dabei häufig dem Vorurteil ausgesetzt, sie seien viel zu unsicher. Dementsprechend basiert die Vorsorge für das Alter mehrheitlich auf sicherheitsorientierten Sparformen.

Durch die langanhaltende Niedrigzinsphase erfolgt jedoch langsam ein Umdenken. Den Anlegern ist bewusst geworden, dass die Rendite klassischer Anlageformen kaum noch ausreicht, das angestrebte Sparziel zu erreichen. Dies spiegelt sich auch bei der Entwicklung des in Fonds gehaltenen Vermögens wider: Dieses hat in den letzten zehn Jahren einen Anstieg um mehr als 70 Prozent erfahren. Und dieser Trend gilt auch für die Altersvorsorge.

Ist der Verzicht auf Garantien sinnvoll?

Wer im aktuellen Marktumfeld höhere Renditen auf seine Ersparnisse erzielen möchte, muss sein Geld also entsprechend in Aktien, beispielsweise in Form von Investmentfonds, anlegen. Diese Anlageformen sind jedoch mit höheren Wertschwankungen während des Sparzeitraums verbunden. Dabei scheuen die Deutschen seit jeher Unsicherheiten, wenn es um ihr Erspartes geht. Selbst angesichts der mittlerweile langanhaltenden Niedrigzinsphase sind lediglich ein Fünftel der Bundesbürger bereit, bei der Geldanlage mehr Risiko einzugehen.

Aufgrund des hohen Sicherheitsbedürfnisses bei der Kapitalanlage hat die Finanz- und Versicherungsbranche Produkte entwickelt, die einen Mindest-Rückzahlbetrag, beispielsweise in Höhe der eingezahlten Beiträge zum Ende der Laufzeit, garantiert. Dabei wird je nach Absicherungsstrategie ein mehr oder mindergroßer Teil des Anlagebetrags in festverzinsliche Wertpapiere investiert, um die garantierte Auszahlung abzusichern.

Die Idee dahinter: Auch Anlegern, die hohe Sicherheiten bei der Kapitalanlage wünschen, soll eine Beteiligung an den Ertragschancen der Kapitalmärkte ermöglicht werden. Sogenannte Garantie- oder Wertsicherungsfonds bzw. fondsgebundene Lebensversicherungen mit einer Mindestleistung haben sich zum Zweck der Altersvorsoge in Deutschland etabliert und werden von vielen Investmentfonds- bzw. Lebensversicherungsgesellschaften angeboten.

Doch was ist der Preis dieser Kapitalgarantie und ist diese bei einer langfristigen Kapitalanlage für die Altersvorsorge wirklich notwendig?

Im Folgenden werden für unterschiedliche Vertragslaufzeiten (22, 32 und 42 Jahre) die Garantiekosten für einen Sparplan ermittelt. In der Ansparphase werden 200 Euro pro Monat eingezahlt und zum Laufzeitende wird das Kapital entnommen. Die Kosten der Garantie beziehen sich somit lediglich auf die Ansparphase.

Die Garantieerzeugung erfolgt auf Basis einer CPPI-Strategie. Dies ist eine weit verbreitete Absicherungsstrategie, die annimmt, dass Aktien während eines bestimmten Zeitraums um nicht mehr als einen bestimmten Prozentsatz (hier 50 Prozent) fallen können.

Da Aktienkurse gewissen Wertschwankungen unterliegen und nicht jedes Jahr konstant 6 Prozent Rendite erwirtschaften, erfolgt die Ermittlung der Garantiekosten anhand von Simulationsverfahren. Dabei wird angenommen, dass die Wertentwicklung des Aktienkurses im Mittel 6 Prozent beträgt. Die annualisierte Volatilität, ein Maß für die Schwankungsbreite, beläuft sich auf 20 Prozent. Pro untersuchten Musterfall werden 25.000 Simulationen durchgeführt. Der sichere Zinssatz wird als laufzeitunabhängig angenommen und orientiert sich an der Zinsstruktur der Deutschen Bundesbank. Der risikolose Zins entspricht dabei dem aktuellen Zinsniveau für Null-Kupon-Anleihen mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren. Zusätzlich erfolgt die Simulation mit einem risikofreien Zinssatz.

Um beispielhaft aufzuzeigen, was Garantien in der aktuellen Niedrigzinsphase kosten, hat das IVFP den Preis einer Kapitalgarantie für unterschiedliche Laufzeiten (22, 32 und 42 Jahre) und für zwei „sichere“ Zinssätze (1,25 und 3,0 Prozent) ermittelt. Analysiert wurde dabei das Verhältnis zwischen den Garantiekosten und der Ablaufleistung, die bei einem Sparplan ohne Garantien erzielt wird. Die Ergebnisse sind in Abbildung 1 ersichtlich.

Kapitalgarantien

Es zeigt sich, dass der Verlust an Ablaufleistung durch den Einschluss einer Kapitalgarantie bei einem Zinsniveau der sicheren Anlage von 3 Prozent für die untersuchten Musterfälle zwischen 8.700 Euro (ca. 8 Prozent der Ablaufleistung ohne Garantien) und 20.600 Euro (ca. 4 Prozent der Ablaufleistung ohne Garantien) beträgt.

Im aktuellen Zinsumfeld erhöht sich der Preis einer Bruttobeitragsgarantie deutlich. Je nach Laufzeit der Ansparphase verringert sich das Sparvermögen zum Auszahlungszeitpunkt zwischen 16 und 24 Prozent. Der 35-jährige Musterkunde erhält im Mittel bei Einschluss einer Kapitalgarantie und aktuellem Zinsniveau lediglich knapp 184.000 Euro (≈ 233.145 Euro – 49.116 Euro). Im Vergleich dazu bekommt er bei einem Verzicht auf eine Wertsicherung 233.145 Euro ausbezahlt.

Es hat sich gezeigt, dass die Kosten einer Kapitalgarantie stark vom Zinsniveau der sicheren Anlage abhängen. Je geringer dieses ist, desto teurer ist der Preis einer Garantie bei Sparprodukten. Die Garantiekosten spiegeln sich im aktuellen Niedrigzinsumfeld auch bei der realisierten Rendite von Garantiefonds wieder. Diese erzielten in den letzten 5 Jahren eine durchschnittliche Rendite von ca. 2 Prozent pro Jahr und liegen somit deutlich unterhalb der Wertsteigerungen von Aktieninvestments.

Zudem ist die Werthaltigkeit einer Kapitalgarantie zu beurteilen. Unter Berücksichtigung der Inflationsrate erleidet der Sparer im Garantiefall einen Realverlust, d.h. zum Auszahlungszeitpunkt wird lediglich die Bruttobeitragssumme ausbezahlt.

Wie kann die Schwankungsbreite reduziert werden?

Eine Anlage in Investmentfonds und ein gleichzeitiger Verzicht auf Garantien erhöht nicht nur die Chance auf eine höhere Rendite, sondern auch die Spannweite der Wertschwankungen. Auf den Aktienmärkten waren in den letzten Jahren starke Kursschwankungen mit zum Teil erheblichen Kurseinbrüchen zu beobachten. Anleger, die zum falschen Zeitpunkt verkauft haben oder verkaufen mussten, haben zum Teil deutliche Verluste hinnehmen müssen. Wer jedoch 3 Prinzipien beherzigt, die im Folgenden aufgezeigt werden, kann die Volatilität der Kapitalanlage deutlich verringern.

  1. Breite Streuung

Eine Möglichkeit, die Schwankungsbreite der Kapitalanlagen zu vermindern, ist eine breite Streuung der Aktieninvestments (Diversifikationseffekt). Entscheidend bei der Zusammensetzung des Aktienportfolios ist die breite Streuung der Vermögenswerte über viele Branchen und Länder. Dadurch lässt sich das Risiko von Wertschwankungen reduzieren, ohne dabei große Renditeeinbußen hinnehmen zu müssen.

  1. Langes und regelmäßiges Sparen

Neben dem Diversifikationseffekt durch eine Streuung der Aktieninvestments spielt die Laufzeit der Kapitalanlage eine entscheidende Rolle bei der Reduktion der Schwankungsbreite. Weiterhin ist ersichtlich, dass mit zunehmender Anlagedauer die Volatilität bei renditeorientierten Kapitalanlagen deutlich sinkt. Ab einer Laufzeit von etwa 20 Jahren haben Investments in den MSCI World Index eine Mindestrendite von 2 Prozent jährlich erzielt. Bei einer Anlagedauer von 30 Jahren erzielten Investoren mindestens 7 Prozent Rendite pro Jahr. Je länger in einen Investmentsparplan angelegt wird, desto geringer war die Schwankungsbreite des Anlagevermögens.

  1. Umschichtungen zum Ende

Eine weitere Möglichkeit, die Volatilität der Kapitalanlage zu reduzieren besteht darin, dem Aktienportfolio schwankungsärmere Wertpapiere beizumischen. Besonders gegen Laufzeitende kann es sinnvoll sein, die Wertschwankungen des Vertragsguthabens einzuschränken. Ansonsten kann es der Fall sein, dass durch starke Kurseinbrüche ein (großer) Teil des Sparvolumens verloren geht.

Um dies zu verhindern, bieten Versicherungsunternehmen meist ein sogenanntes Ablaufmanagement an. Dabei wird nach einem regelbasierten Verfahren die Anlage in Aktieninvestments sukzessive reduziert und durch schwankungsärmere Anlageformen wie Unternehmens- oder Staatsanleihen ersetzt. Als Folge dessen nimmt die Volatilität der Kapitalanlage während der letzten Ansparjahre schrittweise ab und der Einfluss eines möglichen Aktien-Crash auf das Sparguthaben wird vermindert.

Wie kann ein sinnvolles Kapitalanlagemanagement erfolgen?

Kapitalanlagemanagement

Die bisherige Analyse zeigt deutlich, dass eine sinnvolle Altersvorsorge vernünftige Investments in Aktien bedingt, besonders in Phasen niedriger Zinsen. Für private Anleger stellt sich jedoch die Frage nach einem vernünftigen Vermögensaufbau. Welche Anlageklassen gehören also in ein Wertpapierportfolio?

Aktiv vs. passiv gemanagte Fonds

Zunächst stellt sich die Frage, welche Fonds sich für eine langfristige Geldanlage, wie bei der Altersvorsorge üblich, eignen. Die Anleger haben dabei die Wahl zwischen aktiven Fonds oder passiv gemanagten Indexfonds.

Grundsätzlich lässt sich beim Verwalten von Kapitalanlagen das aktive vom passiven Management unterscheiden. Klassische Investmentfonds zeichnen sich durch ein aktives Fondsmanagement aus.

Dabei entscheiden Fondsmanager über die exakte Zusammensetzung eines Fonds und versuchen durch

  • Ankäufe,
  • Halten und
  • Verkäufe von Wertpapieren

die Performance eines bestimmten Index (Benchmark) zu übertreffen (sog. outperformen).

Durch intensive Branchen- bzw. Unternehmensanalysen wird das Ziel verfolgt, die entsprechende Marktrendite zu überbieten. Diese ausführlichen Analysen lassen sich die Manager aktiver Fonds jedoch teuer bezahlen. So liegen die Verwaltungskosten dieser Fonds nicht selten oberhalb von 1,5 Prozent (zwischen 1,5 bis 2 Prozent p.a.).

Ein passiv verwalteter Fonds, ein sog. Exchange Traded Fund (ETF), hingegen versucht nicht, die Rendite einer Benchmark zu übertreffen, sondern diese bei vergleichbarer Volatilität möglichst kostengünstig exakt nachzubilden. ETFs spiegeln somit einen Markt bzw. ein Marktsegment wider.

Im Gegensatz zu aktiv verwalteten Fonds sind ETFs deutlich günstiger, da weder aufwendige Marktanalysen noch ein teures Fondsmanagement für die Auswahl der Wertpapiere notwendig sind. Die Total Expense Ratio (TER) beträgt bei passiven Indexfonds im Schnitt nur 0,37 Prozent p.a. Ein Ausgabeaufschlag fällt darüber hinaus nicht an, was ein weiterer Vorteil gegenüber aktiven Fonds ist.

Während bis vor wenigen Jahren ETFs im Vergleich zu aktiv gemanagten Investmentfonds eher eine untergeordnete Rolle spielten, haben passiv verwaltete Indexfonds in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Auch wenn immer noch der Großteil der angelegten Gelder aktiv verwaltet wird, vertrauen immer mehr Anleger ihr Geld passiv gemanagten Fonds an. Auch die Anzahl der in Europa verwalteten ETFs hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht: Allein an der Frankfurter Börse sind mittlerweile mehr als 1.500 verschiedene ETFs gelistet.

Und wie lautet das Ergebnis im Vergleich aktiv gegen passiv?

Die Ergebnisse der Untersuchungen sind jedoch eindeutig: Ein Großteil aktiv gemanagter Fonds ist nicht in der Lage, gegenüber dem Vergleichsindex eine Überrendite zu erwirtschaften – zumindest auf lange Sicht. Nur sehr wenigen aktiven Fondsmanagern gelingt es demnach, den Markt langfristig zu schlagen.

Die Gründe hierfür liegen zum einen in den zum Teil sehr effizienten Märkten, wie zum Beispiel bei

  • deutschen,
  • europäischen oder
  • nordamerikanischen Standardwerten.

Aufgrund der in der Regel korrekten Bewertung der Unternehmen dieser Regionen ist es hier zum einen schwierig, eine Outperformance zu erzielen. Zum anderen sind die Kosten aktiv gemanagter Fonds im Gegensatz zu ETFs verhältnismäßig hoch. In Spezialsegmenten hingegen kann ein aktives Management allerdings durch intensive Marktanalysen durchaus lohnen.

Struktur der Kapitalanlage

Nachdem im vorherigen Abschnitt die Fondsauswahl – aktiv versus passiv – diskutiert wurde, stellt sich anschließend die Frage, welche Struktur die Fondsanlage besitzen soll und wie diese im Idealfall effizient gestaltet werden kann.

Eine Antwort darauf liefert die Portfoliotheorie:

Portfoliotheorie

Diese besagt, dass durch eine gezielte Aufteilung der Vermögenswerte ein effizientes Verhältnis zwischen Ertrag und Schwankungsintensität (Risiko) erfolgen kann. Also Portfolios mit höchster Rendite bei identischer Volatilität bzw. Portfolios mit niedrigster Volatilität bei gegebener Rendite zu erstellen sind.

In der Praxis taucht jedoch das Problem auf, wie die Aufteilung der Anlagewerte gewählt werden muss, um ein effizientes Portfolio zu gestalten. Eine globale und vor allem branchenübergreifende Diversifikation lässt sich für Privatanleger am einfachsten mit Investmentfonds erreichen. Dadurch sind bereits mit geringen Beiträgen Investitionen in mehrere Hunderte oder sogar Tausende Firmen gleichzeitig möglich.

Für den Aufbau eines Portfolios eignen sich besonders sogenannte Indexfonds, die versuchen, einen bestimmten Börsenindex, wie beispielsweise den

  • DAX,
  • den EuroStoxx 50 oder
  • den MSCI World Index,

möglichst exakt nachzubilden, indem sie in die Wertpapiere im entsprechenden Verhältnis wie der Index selbst investieren.

Die Zusammensetzung der meisten Börsenindizes erfolgt zu Marktwertgewichten, so dass die entsprechenden Branchen in den investierten Ländern bzw. Regionen adäquat berücksichtigt werden. Ein weltweites Aktienportfolio kann durch eine Kombination verschiedener Länder- bzw. Regionenindizes erreicht werden.

Diese Anlagestrategie erlaubt es auch privaten Anlegern ohne große Finanzmarktkenntnisse von der Entwicklung weltweiter Unternehmenswerte zu profitieren. Ein weltweites Aktienportfolio, wie zum Beispiel der MSCI World Index, besaß zudem eine geringere Volatilität als ein Index, der weniger diversifiziert war, wie beispielsweise der DAX. Die jeweiligen Renditen für den Betrachtungszeitraum unterscheiden sich jedoch kaum.

Dieses Beispiel macht deutlich, dass durch eine globale Streuung der Wertpapieranlage die Schwankungsbreite der Kapitalanlage reduziert werden kann, ohne dabei an Rendite zu verlieren.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Die fondsgebundene Kapitalanlage im Versicherungsmantel

Eine fondsgebundene Rentenversicherung vereint die Vorteile einer Fondsanlage mit den steuerlichen Vorzügen eines Versicherungsmantels. Darüber hinaus bieten Fondspolicen im Gegensatz zu reinen Fondslösungen eine Absicherung des finanziellen Langlebigkeitsrisikos bei gleichzeitig hoher Flexibilität für den Kunden. Denn zu Ruhestandsbeginn kann der Versicherungsnehmer zwischen einer Auszahlung oder einer Verrentung des vorhandenen Kapitals wählen. Bei der Wahl einer Rente wird dem Ruheständler eine monatliche lebenslange Leibrente gezahlt.

Zu beachten gilt hierbei, dass sich die in diesem Kapitel dargestellten steuerrechtlichen Unterschiede und Berechnungen auf die Gesetzeslage beziehen, die seit dem 01. Januar 2018 durch Änderungen am Investmentsteuergesetz gelten.

Steuerrechtliche Unterschiede

fondsgebundene Rentenversicherung und Steuern

Die Vorzüge des Versicherungsprodukts ergeben sich vor allem daraus, dass bei einer Kapitalauszahlung aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung das sogenannte Halbeinkünfteverfahren angewendet wird, anstatt der Kapitalertragsteuer in Form der Abgeltungsteuer bei Fondssparplänen.

Eine Auszahlung in Rentenform wird ebenfalls bevorzugt behandelt, da es hierbei zu einer Ertragsanteilsbesteuerung kommt. Die Unterschiede in den verschiedenen Besteuerungsarten werden nun kurz dargestellt:

Die Abgeltungsteuer ist eine Vorauszahlung der Kapitalertragsteuer, die am 01. Januar 2009 eingeführt wurde. Mit dieser einbehaltenen Steuer ist für den Privatanleger die Steuer auf die entsprechenden Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten.

Die Höhe der Steuer setzt sich zusammen aus dem

  • pauschalen Satz von 25 Prozent
  • zzgl. Solidaritätszuschlag (Solz) und ggf.
  • der Kirchensteuer (KiSt).

Insgesamt ist daher ein Steuersatz bis maximal ca. 28 Prozent möglich.

Dieser Steuersatz wird auf

  • Kapitalerträge,
  • Zinsen,
  • Dividenden und
  • Veräußerungsgewinne (Wertsteigerung) des Anlegers abzgl. eines Sparer- Pauschbetrags

angewendet.

Bei einer Fondsanlage im Versicherungsmantel werden im Gegensatz dazu während der Beitragsphase keine Steuern auf ordentliche Erträge (Zinsen und Dividenden) fällig. Ebenso sind die Auszahlungen nicht von der Abgeltungsteuer betroffen, sondern werden mit dem persönlichen progressiven Steuersatz (14 bis 45 Prozent zzgl. Solz und ggf. KiSt) besteuert. Die Besonderheit ist dabei, dass bei einer Auszahlung des Vertragskapitals zu Rentenbeginn 50 Prozent aller Erträge steuerfrei sind. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Versicherungsverträge länger als 12 Jahre gehalten werden und die Erträge erst nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Ansonsten würde ebenfalls die Abgeltungsteuer angewendet werden.

Das Halbeinkünfteverfahren stellt gegenüber der Besteuerung mit Abgeltungsteuer immer einen Vorteil dar. Selbst im Falle des persönlichen Höchststeuersatzes von 48 Prozent entsteht durch die Steuerfreiheit lediglich eine fiktive Gesamtsteuerbelastung von maximal 25 Prozent auf die gesamte Auszahlung, da nur die Hälfte steuerpflichtig ist. Bei geringeren Einkommen und damit einhergehend geringeren persönlichen Steuersätzen ist der Vorteil dementsprechend noch ausgeprägter.

Vergleich hierzu auch Abbildung 4:

Abbildung 4

Neben der Kapitalauszahlung ist auch die Auszahlung in Form einer lebenslangen Leibrente möglich. Diese ist durch die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung steuerlich begünstigt. Die Höhe des Ertragsanteils wird durch den Zeitpunkt des Auszahlungsbeginns der Rente bestimmt. Je später die Rentenzahlung beginnt, desto geringer ist der steuerpflichtige Anteil. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren entspricht dieser bspw. 18 Prozent. Dieser wird anschließend mit dem jeweiligen individuellen Steuersatz besteuert. Somit würde bei einem maximalen Steuersatz die Gesamtbelastung maximal 9 Prozent betragen.

Siehe auch Abbildung 5:

Abbildung 5

Seit dem 01. Januar 2018 verlagert sich die Besteuerung vom Anleger teilweise auf den Fonds selbst. Hierfür entfallen auf deutsche Dividenden Steuern in Höhe von 15 Prozent, die direkt dem Fondsvermögen entnommen werden.

Da zum einen der Anteil deutscher Dividenden in einem entsprechenden Weltportfolio sehr gering ist und zum anderen diese Steuern sowohl bei einem Fondssparplan als auch innerhalb einer Fondspolice anfallen, findet diese pauschale Besteuerung von inländischen Dividenden im Folgenden keine Berücksichtigung.

Um die steuerliche Vorbelastung durch die Besteuerung auf Fondsebene auszugleichen, erhalten die Sparer eine sog. Teilfreistellung für die erzielten Erträge.

Diese unterscheidet sich je nach Fondstyp:

Fonds Merkmal Teilfreistellung
Aktienfonds Aktienquote>= 51 % 30 %
Mischfonds Aktienquote >=25 % 15 %
Rentenfonds Aktienquote < 25 % 0 %
Offene Immobilienfonds Schwerpunkt Inland 60 %
Schwerpunkt Ausland 80 %

Tabelle 4: Höhe der Teilfreistellung der Erträge aus der Fondsanlage für unterschiedliche Fondsarten

Bei einer fondsgebundene Rentenversicherung hingegen liegt der Teilfreistellungsbetrag bei pauschal 15 Prozent, sofern das Kapitalwahlrecht in Anspruch genommen wird. Wird das Kapital hingegen verrentet, entfällt eine Teilfreistellung.

Vergleichsberechnungen

Für diesen Abschnitt wurden Berechnungen durchgeführt, die die Vorteile der fondsgebundene Rentenversicherung aus der für Kunden günstigeren Besteuerung darstellen:

Unterschieden wird dabei zwischen einer Auszahlung aus der fondsgebundene Rentenversicherung in Form einer Kapitalentnahme (Kapitalwahlrecht) und einer Leibrente. Für diese Berechnungen wurde der weiter vorne beschriebene Musterkunde verwendet. Alle weiteren Berechnungsannahmen sind in Tabelle 5 zusammengefasst.

Die Aufteilung des Gesamtertrags in ordentliche Erträge und die sonstige Wertentwicklung wird durchgeführt, um die steuerrechtlichen Regelungen annähernd abzubilden. Die Höhe des Anteils bezieht sich auf Annahmen des IVFP.

Alter bei Rentenbeginn 67 Jahre
Ø Steuersatz in der Rentenphase inkl. Soli ohne KiSt 20,0 %: Rente

25,3 %: Kapital

Steuersatz bei Abgeltungssteuer inkl. Soli ohne KiSt 26,375 %
Wertentwicklung 6 % (nach Fondskosten)
Anteil des ordentlichen Ertrags (Dividende) 40 % (vom Gesamtertrag)
Ertragsverwendung Ausschüttung
ETF Physische Replikation
Beitrag 2.400 € p.a.

Tabelle 5: Berechnungsannahmen für den Vergleich Fondspolice vs. Fondssparplan

Exkurs: Umschichtungen

Zur Bewertung des Steuervorteils trägt die Häufigkeit der Umschichtungen zwischen den Fonds, die innerhalb der Fondspolice durchgeführt werden, entscheidend bei. Denn während innerhalb eines Versicherungsvertrages diese Umschichtungen in der Regel kosten- und steuerfrei durchgeführt werden, muss bei einem Fondssparplan die Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn berücksichtigt werden.

Die Musterfallberechnungen erfolgen unter der Annahme, dass das Rebalancing innerhalb der Fondspolice alle drei Monate stattfindet, um die vorgegebene Aufteilung zwischen den Indexfonds eines weltweiten Portfolios wiederherzustellen.

Aus einer Vergangenheitsbetrachtung der Wertentwicklung entsprechender Indizes der letzten 15 Jahre wurde ermittelt, dass eine jährliche Umschichtung von durchschnittlich ca. 10 Prozent des Fondsvermögens nötig ist, um die Aufteilung regelmäßig anzugleichen.

Weiterhin beginnt zehn Jahre vor Rentenbeginn ein sogenanntes Ablaufmanagement, durch das sukzessive in festverzinsliche Anleihen umgeschichtet wird. Dabei wird angenommen, dass in den letzten fünf Jahren der Ansparphase eine Teilfreistellung in Höhe von 15 Prozent erfolgt. Dies wird in den Berechnungen ebenfalls berücksichtigt.

Zuerst wurden Fälle betrachtet, in denen der Anleger zu Rentenbeginn eine Kapitalauszahlung wählt. Bei einer direkten Fondsanlage ist unter gegebenen Annahmen ein Guthaben nach Steuern zum Rentenbeginn in Höhe von ca. 187.300 EUR zu erwarten. Dies entspricht einer Rendite von 4,93 Prozent. Erfolgt die Anlage hingegen innerhalb des Versicherungsmantels, beträgt das Guthaben nach Steuern zu Rentenbeginn etwa 214.600 EUR, was einer Rendite von 5,63 Prozent entspricht. Der Vorteil der Abgeltungssteuerfreiheit bei Fondspolicen beträgt im betrachteten Musterfall somit 0,70 Prozentpunkte.

Vergleiche hierzu Tabelle 6:

Kapitalanlage Guthaben Rendite
Fondspolice bei Auszahlung 214.606 € 5,63 %
Direktanlage 187.305 € 4,93 %
Delta 27.301 € (15 %) 0,7 %
Tabelle 6: Vergleich Fondssparplan vs. Fondspolice bei Kapitalauszahlung

Weitere Berechnungen des IVFP zeigen, dass dieser Renditevorteil aus dem Steuereffekt nahezu unabhängig von der Vertragslaufzeit ist. Zu beachten gilt es jedoch, dass die Höhe der Kapitalauszahlung aus der Fondspolice aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens stark abhängig vom persönlichen Steuersatz ist, der zum Auszahlungszeitpunkt gilt.

Die vorangegangenen Berechnungen beruhen auf einer konservativen Annahme, dass die heutigen Steuersätze auch auf ein Einkommen in der Zukunft gelten. In der Praxis dürfte der Steuersatz (erheblich) niedriger sein. Die bisher betrachteten Fälle beziehen sich darauf, dass der Versicherungsnehmer zu Rentenbeginn die Kapitalauszahlung wählt. Dieses Wahlrecht zu Rentenbeginn ist ein deutlicher Mehrwert für die Versicherten.

In der Regel dienen jedoch Rentenversicherungen der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Deshalb wird im Folgenden der Fall begutachtet, in denen zu Ruhestandsbeginn eine lebenslange Rentenleistung gewählt wurde: Daraus lässt sich erkennen, dass die dann gültigen Steuervorteile aus der Ertragsanteilsbesteuerung stärker wirken als die des Halbeinkünfteverfahrens bei Kapitalauszahlungen.

Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, müssen in diesem Fall das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital aus dem Fondssparplan und der Fondspolice verrentet werden, damit im Anschluss eine Renditekennziffer berechnet werden kann. Hierzu wurde gemäß dem definierten Musterfall ein Rentenfaktor von 30 gewählt.

Es zeigt sich, dass aufgrund der Abgeltungssteuerfreiheit während der Ansparphase bei der Fondspolice im Gegensatz zum Sparplan zum Übergang in die Rentenphase ein deutlich höheres Kapital zur Verrentung zur Verfügung steht. Demgegenüber steht jedoch die Besteuerung des Ertragsanteils der Rentenzahlungen mit dem persönlichen Steuersatz. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde von einer Überschussbeteiligung des Kapitals während der Auszahlphase abgesehen.

Für den Musterfall – Jahresbeitrag von 2.400 EUR, Laufzeit 32 Jahre – entspricht dies einem Kapital zu Rentenbeginn von ca. 231.200 EUR aus der Fondspolice gegenüber etwa 187.300 EUR beim Sparplan. Effektiv ist dies ein Plus von über 23 Prozent.

Dementsprechend resultiert aus der Fondspolice eine lebenslange Rente in Höhe von mehr als 8.000 EUR pro Jahr nach Steuern. Demgegenüber ergibt sich bei der Betrachtung des Fondssparplans eine lebenslange Rente von etwa 6.500 EUR jährlich.

Bei der Renditebetrachtung übertrifft die Fondspolice mit einer Rendite von ca. 3,1 (3,5) Prozent den Fondssparplan, der eine Rendite zwischen 2,3 und 2,8 Prozent erreicht. Der Steuervorteil liegt somit zwischen 0,7 und 0,8 Prozentpunkten.

Vergleiche hierzu Tabelle 7:

Kapitalanlage Leibrente p.a. Rendite
Fondspolice bei Rentenzahlung 8.040 € 3,53 % (w)

3,06 % (m)

Direktanlage 6.513 € 2,82 % (w)

2,29 % (m)

Delta 1.527 € (23 %) 0,72 % (w)

0,77 % (m)

Tabelle 7: Vergleich Fondssparplan vs. Fondspolice bei Rentenzahlung

Den steuerlichen Vorteilen der Abgeltungssteuerfreiheit bei Fondspolicen stehen gewisse Kosten entgegen, die bei einer Anlage im Versicherungsmantel typischerweise entstehen.

Beispielsweise können für die Police zusätzlich zu den Kosten, die den Fonds selbst betreffen, zu

  • Vertragsbeginn Abschluss- und Vertriebskosten,
  • sowie während der Vertragslaufzeit Verwaltungskosten der Versicherung

anfallen.

Dem Steuervorteil muss dementsprechend ein etwaiger Kostennachteil gegenübergestellt werden, um die Vorteilhaftigkeit einer Fondspolice gegenüber einer Direktanlage endgültig zu prüfen.

Die fondsgebundene Rentenversicherung von mypension.de im Überblick

fondsgebundene Rentenversicherung

Bei dem Produkt von mypension.de handelt es sich um eine vollständig digitalisierte fondsgebundene Rentenversicherung der neuesten Generation.

Sie ist nur über das Internet erhältlich und der Versicherungsnehmer spart schon mal die übliche Abschlussprovision für den Vertrieb.

Kernstück ist eine wissenschaftlich optimierte Anlagestrategie, für die der Kunde kein Vorwissen über den Kapitalmarkt benötigt. Zu Beginn wird vollständig in Aktien-ETFs investiert und mit zunehmendem Alter immer stärker in festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet (sogenanntes Ablaufmanagement).

Niedrige jährliche Verwaltungskosten in Höhe von insgesamt nur 0,67 Prozent sowohl für die ETFs als auch an internen Kosten ermöglichen einen hohen Rentenfaktor. Darüber hinaus fallen 149 EUR als einmalige Kontoeinrichtungsgebühr an sowie eine jährliche Kontoführungsgebühr von 36 EUR. Ansonsten gibt es keinerlei versteckte Kosten. Im Endeffekt mindern die Kosten bei einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Sparbeitrag von 200 Euro pro Monat die Rendite um 0,84 Prozent.

Allerdings gibt es keinen garantierten Zins wie bei einer klassischen privaten Rentenversicherung. Denn dieser verursacht Kosten (Opportunitätskosten) und schmälert die Rendite. Sondern es handelt sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung, die ausschließlich in kostengünstige ETFs vom US-Anbieter Vanguard investiert. Dessen Verwaltungskosten sind bereits in den 0,67 Prozent Verwaltungsgebühr enthalten.

Zusätzlich gibt es die gleiche Flexibilität wie bei einem ETF-Sparplan: Die Sparbeiträge können jederzeit variiert – also herauf- oder herabgesetzt werden – und bei Bedarf auch ganz ausgesetzt werden. Zum Beispiel, wenn der Kunde vorübergehend arbeitslos wird.

Mögliche Monatsbeiträge liegen zwischen 25 EUR und 1.000 EUR, mögliche Sonderzuzahlungen zwischen 250 EUR und 300.000 EUR. Insgesamt sind Zuzahlungen bis maximal 300.000 EUR über die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages möglich. Und es kann jederzeit Geld aus dem angesparten Guthaben entnommen werden. Und im Fall des Falles kann der Vertrag jederzeit ohne finanzielle Nachteile gekündigt werden.

Zudem findet sich das Vertragsguthaben von fondsgebundenen Rentenversicherungen bei Versicherern im sogenannten Sicherungsvermögen wieder und ist daher nicht Bestandteil der Insolvenzmasse im Falle einer Insolvenz. Es kann also nicht durch Verfügungen des Insolvenzverwalters angegriffen werden. Daher hat der Kunde im Fall einer Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter immer Anspruch auf die Übertragung des Gegenwertes des Vertragsguthabens und ist so auf der sicheren Seite.

Fazit

fondsgebundene Rentenversicherung

Die spannende Ausgangsfrage, ob ein ETF-Sparplan oder eine fondsgebundene Rentenversicherung – in diesem Fall das Produkt von myPension.de – vorteilhafter ist, geht aufgrund des Steuervorteils klar zu Gunsten der fondsgebundenen Rentenversicherung aus.

In diesem Fall konkret zu Gunsten von myPension. Dabei liegt der Steuervorteil zwischen 0,7 und 0,8 Prozentpunkten. Das ist beachtlich.

Übrigens: Je länger du deine Aktivitäten in Bezug auf eine private Altersvorsorge aufschiebst, desto weniger kommt im Endeffekt dabei heraus, weil der Zinseszins nicht seine ansonsten enorme Wirkung im gleichen Maße entfalten kann. Deshalb beginne sobald wie möglich. Am besten noch heute. Dabei kannst du zunächst deine persönliche Rentenlücke ermitteln und dir in einem zweiten Schritt ein Angebot für eine digitale, fondsgebundene Rentenversicherung erstellen lassen.

Warum nicht von myPension?

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Viel Erfolg beim Aufbau deiner privaten Altersvorsorge!

23 Gedanken zu „Kann eine fondsgebundene Rentenversicherung einen ETF-Sparplan schlagen?“

  1. Sehr geehrter Herr Sawatzki,

    ich bin 38 J. und würde gerne einen Einmalbetrag i.H.v. ca. 200.000 Euro in ETF’s für die Altersvorsorge anlegen und ca. 25-30 J. laufen lassen. Für mich stellt sich sich die Frage, welche Variante unter dem Strich im Vorteil ist. Die Effektivkosten incl. Fondskosten bei einem Versicherer betragen 0,45 % jährlich. Hier wird auch jährlich ein automatische Rebalancing durchgeführt. Bei einem Onlinebroker hätte man im Gegensatz nur 0,2 % an Gebühren bei einer 2er ETF Lösung, jedoch den Steuernachteil. Welche Variante sehen Sie nach der Anlagezeit im Vorteil? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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  2. Was für ein Geschwurbel …
    Ich würde zwar nicht von mir behaupten, dass ich Ahnung von der Materie hätte, aber zumindest beschleicht mich beim Lesen eine Ahnung. Wenigstens steht direkt am Anfang „Sponsored Post“ ( vulgo: Werbung) drüber, und ziemlich weit oben wird auch gleich im Fließtext erwähnt, die Studie, auf der der Beitrag fußt, eine Auftragsarbeit des am Ende beworbenen Unternehmens ist.

    Das hier finde ich persönlich stringenter, lesbarer und nachvollziehbarer:

    https://schliesslich-ist-es-ihr-geld.de/finger-weg-von-versicherungsmaenteln-gastbeitrag-von-dr-nikolaus-braun/

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    • Hallo, Sie müssen vor allem bei finanztip genau lesen. Dort wird nicht per se von fondsgebundenen Rentenversicherungen auf ETF-Bais abgeaten, sondern durchaus zu Nettotarifen geraten. Auch ist eine pauschale Aussage nicht generell möglich, sondern es kommt auch darauf an, ob. der betreffende Investor bereits seinen Freistellungsauftrag ausgeschöpft hat oder nicht. Da lohnt es sich womöglich, vorab einen Steuerberater zu konsultieren . . .

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  3. Im Bundestag sitzen genug Bank und Versicherungslobbyisten die ETF Sparpläne und auch so inovative Ideen wie mypension mit Steuerhürden torpedieren werden. Ist es am Ende vielleicht sogar egal mit welcher Anlage wir uns vom Staat bescheißen lassen müssn?

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  4. Macht es denn Sinn mypension UND im ETF Depot Sparpläne für MSCI World und MSCI EM zu haben? Oder soll ich mich nur für eine Variante entscheiden? Ich habe auch noch 3 Dividendenzahler im Depot. Ich kann also MSCI World und EM aufgeben, die Sparraten bei mypension einzahlen und im Depot die 3 Ausschütter laufen lassen.

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    • Hallo Andy,

      es kommt ja auf die Risikostreuung deines gesamten Vermögens an. Deshalb kannst du bedenkenlos in MSCI World und MSCI EM bei myPension einzahlen und die drei Dividenden-ETFs als ETF-Sparplan laufen lassen. Jeweils mit der entsprechenden Gewichtung, für die du dich entschieden hast.

      Viel Erfolg und viele Grüße

      Jürgen

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      • Hallo Jürgen,

        danke für die Einschätzung. Wie machst du das eigentlich? Im Guide zum Weltportfolio habe ich gelesen das du ETFs auf den MSCI World und EM hast. Inzwischen investierst du auch in mypension. Läßt du die ETFs parallel laufen oder hast du umgeschichtet? mypension gibt ja an das durch die Steuerersparnis in der Ansparphase ein um 10 -20 % höheres Gesamtguthaben herauskommt. Wenn ich da an die Vorabpauschale denke die ab 2018 fällig wird, durchaus realistisch. Da macht es meiner Meinung nach keinen Sinn World und EM als Sparplan weiterlaufen zu lassen und gleich mypension aufzustocken?!

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  5. Die Nachteile sind die Kontogebühren von 36 Euro pro Jahr und 150 Euro für Kontoeröffnung und dann die zwangsweise Umschichtung der ETF’s in festverzinsliche Wertpapiere. Zudem ist die Homepage sehr dünn mit Infos hinterlegt oder nicht übersictlich genug für mich. Wie sieht es z.B. mit dem Faktor aus wieviel monatliche Rente ich je angeparten Euro bekomme?

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  6. @Joerg, zu deinen Kommentaren 1) und 2) möchte ich noch folgendes anmerken, da es mich selbst betrifft.

    Wenn es in Zukunft steuerliche Änderungen gibt (es ist ja immer wieder im Gespräch dass die 25% Abgeltungssteuer erhöht werden), betrifft dies zwar den ETF-Sparplan, aber nicht die Fondsgebundene Rentenversicherung. Hier bleiben mit ziemlicher Sicherheit die alten steuerlichen Regelungen bestehen. Ist z.B. bei Verträgen der Fall, die VOR 2005 abgeschlossen wurden.

    Und hier findet ihr es nochmals schwarz auf weiss in „Beamtendeutsch“:
    http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-35966.xhtml?currentModule=home

    Aus diesem Gesichtspunkt lohnt es sich auf jeden Fall im Steuermantel anzusparen da man sich in Punkto Steuer auch eine gewisse Sicherheit mit ins Boot holt.

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  7. Wie sieht es hier mit einer Garantie der eingezahlten Beiträge aus?

    Konnte hierzu nichts finden und daher für mich kein Vegleich zu einer „normalen fonds gebundenen“…

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  8. Vergleichsrechnung hinkt womoeglich?
    1) wir koennen die steuerlichen Bedingungen in der Zukunft (Vergleich ETF-Sparplan, Renten-Vers.) nicht wissen sondern nur von heute aus vermuten
    2) steuerliche Vermutungen sind m.E. oft ein falscher Ratgeber bei Anlageentscheidungen
    3) zB verstehe ich zwar deinen Versuch eine Vergleichsbasis der Ansparvehikel durch Liquidation zum Rentenbeginn des ETF-Depots zu machen: „Diese ergibt über 30 Jahre ein Vermögen von rund 183.250 EUR. Davon sind 72.000 EUR Einzahlungen und 111.250 EUR Zinserträge, die versteuert werden müssen.“
    Aber ist das nicht unrealistisch? Ich lass doch eher alles im Depot und schneide nur die Salamischeibchen ab, die ich gerade Essen moechte… Keiner switcht doch zur Rente alles um in „sichere Anlagen“?
    Und da beginnt der richtig grosse Nachteil der RentenVers: so flexibel und steuerschonend wie ich das selber machen kann, ist es mit einer Mittelsstelle(Rentenversicherung) kaum moeglich …
    4) also bleibt als Fazit: ETF-Sparplan ist kostenguenstiger in der Ansparphase und ggfls auch guenstiger in der Entsparphase (wenn steuerl. Gestaltungsspielraeume genutzt werden) und die dauert hoffentlich bei uns lange… auch 20-30 Jahre?
    5) Ausnutzung von ggfls steuerlichen Flexibilitaets-Spielchen bei der Entsparung sind hier beschrieben:
    http://derportfoliomanager.de/weltportfolio-guide/#comment-111

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