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Startseite » Der Steuervorteil der Anlagestrategie Buy and Hold

Der Steuervorteil der Anlagestrategie Buy and Hold

30. November 2015 By Dr. Jürgen Nawatzki 4 Kommentare

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Die Buy-and-Hold-Strategie hat einen eingebauten Steuervorteil

Die langfristige Buy-and-Hold-Strategie auf Basis von Aktien besitzt einen eingebauten Steuervorteil. Dieser wird von Bankern und Finanzberatern kaum thematisiert, da sie dadurch die Provisionen gefährden würden, die beim regelmäßiges Traden anfallen.

Die Buy-and-Hold-Strategie

Buy and Hold bedeutet, Wertpapiere – vor allem Aktien – einmal zu kaufen und dann über einen sehr langen Zeitraum zu halten.

Ständiges “Hin und her” oder “Rein und raus” wird dabei konsequent vermieden.

Statt dessen wird bei der Anlagestrategie Buy and Hold gerne in passive Produkte wie ETFs investiert, um die Kosten konsequent gering zu halten.

Und die Anlagen werden gemäß der Modernen Portfoliotheorie diversifiziert, um das Risiko unter Beibehaltung der Renditeerwartungen zu senken.

Eine konsequente Buy-and-Hold-Strategie wird dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreicher sein als aktive Anlagestrategien.

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Der Steuervorteil der Anlagestrategie Buy and Hold

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Der Steuervorteil von Buy and Hold ist der sogenannte Barwertvorteil nachgelagerter Steuerzahlungen.

Dabei geht der effektive Steuersatz im Zeitablauf immer stärker zurück. Effektive Steuerbelastung bedeutet, dass der Zeitwert des Geldes bei der Betrachtung einbezogen wird.

Ein Beispiel macht deutlich, was damit gemeint ist:

Eine Steuerzahlung in Höhe von 5.000 Euro, die erst in fünf Jahren fällig ist, ist einer Steuerzahlung in gleicher Höhe, die bereits heute fällig ist, vorzuziehen.

Denn wenn ich die 5.000 Euro Steuern erst in fünf Jahren zahlen muss, kann ich den Betrag in der Zwischenzeit anlegen und Zinseinnahmen erzielen.

Die Berechnung der effektiven Steuerbelastung berücksichtigt also finanzmathematisch, wann die Steuerbelastung erfolgt.

Das bedeutet für die Kursgewinne von Aktien im Falle von Buy and Hold, dass diese erst bei der Realisierung nach 20, 30 oder 40 Jahren anfallen und erst dann der Abgeltungssteuer unterliegen.

Das wiederum bedeutet, dass es bei Halteperioden, die über ein Jahr hinaus gehen, zu einem Steuerstundungseffekt in Form eines sogenannten Barwertvorteils kommt.

Dabei ist dieser Barwertvorteil gleichbedeutend mit einer Senkung der effektiven Steuerbelastung unter den nominalen Steuersatz.

Gerd Kommer zeigt das sehr schön in folgender Tabelle:

 nach 1
Jahr
nach 20
Jahren
nach 30
Jahren
nach 40
Jahren
Rendite vor Steuern8,5 %
p. a.
8,5 %
p. a.
8,5 %
p. a.
8,5 %
p. a.
Vermögensendwert
nach Steuern bei
aktivem Anleger
106 €328 €594 €1076 €
Vermögensendwert
nach Steuern beim
Buy and Hold-Anl.
106 €374 €768 €1604 €
Vorsprung B&H-
Anleger
0 %14 %29 %49 %
Effektiver Steuersatz
aktiver Anleger
27,995 %27,995 %27,995 %27,995 %
Effektiver Steuersatz
B&H-Anleger
27,995 %19,8 %17,3 %15,5 %
Rendite nach Steuern
aktiver Anleger
6, 1 %
p. a.
6, 1 %
p. a.
6, 1 %
p. a.
6, 1 %
p. a.
Rendite nach Steuern
B&H-Anleger
6, 1 %
p. a.
6,8 %
p. a.
7,0 %
p. a.
7,2 %
p. a.

Quelle: Kommer, Gerd: Souverän Investieren mit Indexfonds & ETFs, 4., aktualisierte Aufl., Campus Verlag, Frankfurt/New York 2015, S. 264.

Die oben stehende Tabelle beruht auf folgenden Annahmen:

Anfänglich werden 100 Euro in Aktien investiert. Die Kursrendite beträgt 6 Prozent p. a., die Dividendenrendite 2,5 Prozent. Zusammen also 8,5 Prozent p. a. Der aktive Anleger realisiert Kursgewinne einmal pro Jahr, der Buy- and-Hold-Anleger erst zum Ende der angegebenen Anlageperiode. Die Dividendeneinkünfte werden in beiden Fällen jährlich besteuert und der Steuersatz beträgt 27,995 Prozent (Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer von 9 Prozent).

In der Realität dürfte der zu erwartende Vorsprung beim Vermögensendwert des Buy-and-Hold-Anlegers bei langen Anlageperioden noch gößer sein, da hier die höheren Transaktionskosten des aktiven Anlegers ignoriert wurden.

Was für diesen Steuervorteil gilt

Der Steuervorteil der Anlagestrategie Buy and Hold ist völlig legal und sozusagen durch Nichtstun erzielbar. Dazu ist noch nicht einmal ein Steuerberater erforderlich.

Zudem ist der Steuervorteil für Fondsanleger und für Aktienanleger gleichermaßen erzielbar. Warren Buffet bezeichnet ihn als “zinsloses Darlehen vom Staat“, mit dem er wirtschaften und Gewinne machen kann.

Zwar wird dieser Steuervorteil von Banken und Finanzberatern gelegentlich erwähnt, aber kaum zahlenmäßig ausgedrückt und zu einem Investitionsargument gemacht.

Dies liegt wohl daran, dass dieser Steuereffekt für die Banken ertragsschädigend ist, weil er voraussetzt, dass Anleger nicht traden. Doch die rigorose Vermeidung von Käufen und Verkäufen ist für Banken extrem provisionsschädlich, da ihnen so Trading-Gebühren dauerhaft entgehen würden.

Fazit

Die langfristige ausgerichtete Buy-and-Hold-Strategie hat einen eingebauten Steuerstundungseffekt, da Kursgewinne erst versteuert werden müssen, wenn sie realisiert werden.

Der Steuervorteil der Anlagestrategie Buy and Hold besteht also sozusagen aus einem Zinseszinseffekt, der aus dieser Steuerstundung resultiert.

Letztlich ist der Steuervorteil der Buy-and-Hold-Strategie ein zinsloses Darlehen des Staates, mit dem Anleger arbeiten und Zinsgewinne erzielen können.

Doch beraten die meisten Finanzberater und Banker nicht auf eine Buy-and-Hold-Strategie, da sie mit dem häufigen “Rein und raus” mehr Provisionen verdienen.

 

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Kategorie: Aktuelle Beiträge, Wissen über ETFs Stichworte: Buy and Hold, Steuerstundung, Steuervorteil

Dr. Jürgen Nawatzki

Finanzblogger und Internetunternehmer.

Er bloggt auf ETF-Blog.com über Geldanlage und Altersvorsorge mit ETF-Sparplänen.

Seine Mission: Über ETF-Sparpläne aufzuklären. Sparpläne sind sozusagen das Sparbuch des fortschrittlichen Kleinanlegers. Egal, ob jung oder alt.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. kaunlaran meint

    3. Dezember 2015 um 2:43

    ME macht es sich der Artikel zu einfach. Natürlich tritt bei “buy&hold” ein Steuerstundungseffekt ein. Allerdings könnte man den nur dann korrekt berechnen, wenn die gleiche Aktie jährlich verkauft und anschließend sofort wieder gekauft wird. Das wird jedoch fast nie der Fall sein.
    Somit gilt: Aktien, die man hält, werden nicht verkauft. Aktien, die verkauft werden sollten, weil sich die Umstände geändert haben (z.B. Energieversorger) sollten nicht gehalten werden, um eine Steuerstundung zu realisieren.

    Davon abgesehen sollte man berücksichtigen, daß die steuerlichen Vorschriften nicht für die Ewigkeit gelten. Im Augenblick wird über die Abschaffung der Abgeltungssteuer “intensiv” nachgedacht. Gerade die Besteuerung von Dividenden hat sich doch in den letzten Dekaden massiv verändert (Halbeinkünfte, Anrechnungsverfahren). Der Sparerfreibetrag lag einmal bei 6.000 DM/Person und Spekulationsgewinne wurden innerhalb eines Jahres besteuert…..

    Sollte z.B. die Abgeltungssteuer abgeschafft werden, könnte es – je nach steuerlicher Situation – ratsam sein, seine Wertpapiere zu verkaufen, die Gewinne zu realisieren und ggfs. wieder mit höheren Anschaffungskosten zurückzukaufen. Es ist doch besser 1.000 € mit 25% und später noch einmal 1.000 € mit 40% zu versteuern, als auf einmal 2.000 mit 40% erklären zu müssen….

    Der Hinweis auf die ausl. Institute, die keine Quellensteuer erheben und bei denen man ebenfalls eine Steuerstundung erreicht, geht allerdings nur im ersten Jahr auf. Bei entsprechenden (Veräußerungs-)Gewinnen wird das Finanzamt dann künftig vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen. Die Steuerstundung ist dann praktisch vorbei.

    Antworten
    • Dr. Jürgen Nawatzki meint

      3. Dezember 2015 um 8:41

      Hallo,

      besten Dank für diesen interessanten Kommentar.

      Ziel des Beitrags war es übrigens nicht, den Steuervorteil von Buy and Hold zu berechnen, sondern vor allem deutlich zu machen, dass es ihn gibt. Außerdem sind die meisten Anleger – schätzungsweise 90 Prozent – Anleger, die aktive Anlagestrategien praktizieren und viel traden, was ja auch im Interesse der Finanzberater und Banken liegt, die daran gut verdienen.

      Wo ich ganz bei Ihnen bin, das sind die Konsequenzen aus einer möglichen Reform der Abgeltungssteuer. Lassen wir uns da überraschen!

      Viele Grüße

      Jürgen Nawatzki

      Antworten
  2. Kilian von Finanzdurchblick meint

    2. Dezember 2015 um 8:01

    Guter Text soweit…
    Ich möchte hier noch einen Steuertipp für aktivere Investoren geben.

    Bei vielen ausländischen Banken muss man seine Aktiengewinne erst zum Jahresende bei der Steuererklärung versteuern.

    Auch so kann man den Effekt der späten Steuerzahlung ausnutzen!

    Antworten
    • Dr. Jürgen Nawatzki meint

      2. Dezember 2015 um 8:18

      Hallo Kilian,

      besten Dank für diesen Tipp!

      Viele Grüße

      Jürgen

      Antworten

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