Schichtenmodell Altersvorsorge: Altersvorsorge ist heute für jeden Arbeitnehmer ein Thema. Jedenfalls dann, wenn er oder sie später nicht von Altersarmut betroffen sein möchte. In diesem Zusammenhang sollte dir das Schichtenmodell der Altersvorsorge ein Begriff sein.
Wer nicht vermögend ist oder ein größeres Erbe zu erwarten hat, der muss sich um seine Altersvorsorge kümmern.
Früher gab es die drei Säulen der Altersvorsorge, und zwar die
- Gesetzliche Altersvorsorge,
- die betriebliche Altersvorsorge und die
- private Altersvorsorge.
Doch inzwischen ist das System der Altersvorsorge in Deutschland zunehmend auf die Folgen des demografischen Wandels und die damit einhergehende Rentenlücke ausgerichtet worden.
Demografischer Wandel als Ursache
Dabei bedeutet demografischer Wandel, dass es immer mehr ältere Menschen gibt und geben wird, die immer länger leben werden.
Gleichzeitig stehen diesen zahlreichen Rentnern aber immer weniger Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung gegenüber.
Doch das gesetzliche Rentensystem ist ein Umlagesystem.
Dieses wird auch als Generationenvertrag bezeichnet, bei dem die heutigen Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen für die Renten der aktuellen Rentnergeneration aufkommen.
Da es jedoch aufgrund zahlreicher geburtenschwacher Jahrgänge immer weniger junge Arbeitnehmer gibt, hat das gestzliche Rentensystem ein Finanzierungsproblem.
Die Beiträge der heutigen Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung reichen nicht mehr aus, um die Renten der heutigen Senioren zu bezahlen.
Deshalb gibt es einen Zuschuss aus der Steuerkasse in die gesetzliche Rentenversicherung.
Und für die Zukunft gilt:
Das Rentenniveau sinkt im Zeitablauf – allein schon aufgrund der letzten Rentenreform im Jahre 2001.
Und die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung werden auf Dauer steigen müssen.
Auf jeden Fall gibt es schon heute eine Rentenlücke zwischen deinem
- letzten Nettogehalt
- und deiner zu erwartenden gesetzlichen Rente.
Um diese Rentenlücke zu schließen ist zusätzliche Altersvorsorge notwendig.
Es gibt die betriebliche Altersvorsorge sowie die
- Basis- Rente (auch Rürup-Rente) und die
- Riester-Rente,
die beide zur privaten Altersvorsorge zählen.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführt, mit dem die Riester- und die Basis-Rente attraktiver wurden und steuerliche Ungerechtigkeiten beseitigt wurden.
Die private Vorsorge wird seit den letzten großen Rentenreformen nämlich durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen unterstützt.
Vor diesem Hintergrund entstand das Schichtenmodell der Altersvorsorge.
3-Schichtenmodell der Altersvorsorge
Die 3 Schichten der Altersvorsorge können in
- Basisversorgung (Schicht 1),
- kapitalgedeckte Zusatzversorgung (Schicht 2) und
- Kapitalanlageprodukte (Schicht 3)
unterteilt werden.
Dabei werden sowohl die 1. Schicht als auch die 2. Schicht staatlich gefördert.
Alle drei Schichten zusammen ergeben eine optimale Altersvorsorge, um die Rentenlücke im Alter zu schließen und sorglos seinen Ruhestand genießen zu können.
Die 3 Schichten wenden sich an verschiedene Zielgruppen und sind durch eine unterschiedliche Steuerförderung gekennzeichnet.
1. Schicht: Basisversorgung
Hierzu gehören:
- Gesetzliche Rentenversicherung,
- Beamtenversorgung,
- Landwirtschaftliche Alterskasse,
- Berufsständische Versorgungswerke und
- Basis-Rente bzw. Rürup-Rente.
Diese Schicht wird steuerlich gefördert durch Altersvorsorgeaufwendungen, die steuermindernd wirken.
Und die Rentenzahlungen werden stufenweise nachgelagert besteuert, wobei ab 2040 volle 100 Prozent besteuert werden.
Derzeit (2017) sind es 74 Prozent, die besteuert werden.
Dabei gilt für die Basis-Rente, dass es kein Kapitalwahlrecht gibt, sondern nur eine Verrentung möglich ist.
Ein Rentenbeginn ist ab dem 60. Lebensjahr möglich.
Darüber hinaus kann der Rentenanspruch der Basis-Rente nicht vererbt werden, allerdings kann eine Hinterbliebenenversorgung vertraglich vereinbart werden.
Diese Schicht ist gekennzeichnet durch hohe Steuerfreibeträge in der Einzahlungsphase und volle Besteuerung in der Rentenphase (stufenweise Anhebung bis 2040).
Die Rürup-Rente richtet sich primär an Selbständige und Freiberufler, die keine oder nur geringe Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung erhalten und keine Riester-Förderung in Anspruch nehmen können.
2. Schicht: Riester-Rente und Direktversicherung
Hierbei handelt es sich um eine staatlich geförderte Zusatzversorgung, wie
- Riester-Rente und
- Betriebliche Altersvorsorge
Dabei ist die Riester-Rente durch eine Förderung durch Zulagen vom Staat und durch einen steuerlichen Sonderausgabenabzug gekennzeichnet.
Diese Förderung lohnt sich besonders bei Familien mit Kindern.
Die Besteuerung erfolgt nachgelagert bei Rentenbeginn, wobei 100 Prozent der Einkünft zu versteuern sind.
Bei Rentenbeginn ist eine Teilauszahlung bis zu 30 Prozent bei voller Besteuerung möglich.
Auch hier ist ein Rentenbeginna ab 60 möglich und bei Tod des Versicherten in der Ansparphase kann das Guthaben zulagenunschädlich auf den Ehepartner übertragen werden.
Und für die Auszahlphase gilt, dass ein Hinterbliebenenschutz vertraglich vereinbart werden kann.
Zur 2. Schicht gehört auch eine Direktversicherung als Durchführungsform der betrieblichen Altersvorsorge.
Die staatliche Förderung bezieht sich auf die Ansparphase und besteht bei beiden Renten-Arten aus Steuerförderung.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich aus Sozialabgabenfreiheit im Rahmen von Höchstgrenzen, bei der Riester-Rente gibt es hohe Zulagen, die direkt in den Vertrag fließen.
In der Rentenphase unterliegt diese Schicht der vollen Besteuerung, die betriebliche Altersvorsorge unterliegt zusätzlich der Sozialabgabenpflicht.
Die Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge richten sich primär an Arbeitnehmer.
Bei durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmern dürfte die Betriebsrente nur dann mit der Riester-Rente mithalten, wenn der Arbeitgeber sich an der Beitragszahlung der Betriebsrente beteiligt.
Ohne Extraleistungen des Arbeitgebers empfiehlt der Verbraucherschutz Bremen zunächst die staatlichen Zulagen der Riester-Rente auszuschöpfen und erst danach die betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung zu nutzen.
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
Hierzu gehören
- Kapital-Lebensversicherungen,
- Private Rentenversicherungen (Nettopolice!) und
- Investmentsparpläne etc.
Diese werden nicht mehr staatlich gefördert, sofern die Verträge nach 2004 abgeschlossen wurden und der Ertragsanteil wird nachgelagert – also bei Rentenbeginn – besteuert.
Es gibt ein Kapitalwahlrecht, wobei die Erträge dann zu 50 Prozent nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjehr erfolgt.
Bei diesen Verträgen ist der Rentenbeginn frei wählbar und sie sind voll und ganz vererbbar.
Es gibt keine Steuervorteile in der Einzahlungszeit, dafür unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile bei der Besteuerung in der Rentenzeit.
Die 3. Schicht eignet sich als zusätzliche Vorsorge für alle Zielgruppen und zeichnet sich durch besonders hohe Flexibilität aus:
Zum Beispiel flexible Besparung in der Ansparzeit und die Wahl zwischen Verrentung und Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn.
Durch die günstige Besteuerung in der Rentenzeit und die große Flexibilität ist die private Rente eine Alternative und Ergänzung zur Basisrente.
Und zwar für Gutverdiener und Selbständige, die im Rentenalter auch Einmalauszahlungen aus der Rente wünschen.
Fazit: Schichtenmodell Altersvorsorge
Wer später nicht von Altersarmut betroffen sein will, muss privat vorsorgen.
Doch wer private Altersvorsorge betreiben möchte, sollte das 3-Schichtenmodell der Altersvorsorge mit ihren jeweiligen steuerlichen Förderungen und staatlichen Zulagen kennen.
Letztlich ist meist eine Kombination verschiedener Bausteine der Altersvorsorge sinnvoll.
Dabei spielt u. a. eine Rolle, ob man angestellt oder selbständig ist und wie hoch der individuelle Steuersatz ist.
Zusätzlich ist es entscheidend, ob man Kinder hat (bei der Riester-Rente).
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Sehr geehrter Herr Nawatzki,
ganz herzlichen Dank für den tollen informationsreichen Artikel. Dank des Artikels kann ich endlich eine klare und bewusste Wahl bezüglich meine Vorsorge treffen.
Hallo Awa,
das freut mich sehr!
Alles Gute
Jürgen
Hallo Herr Dr. Nawatzki,
Sie haben hier eine schöne Übersicht über die einzelnen Schichten der Altersvorsorge gegeben. Allerdings werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle nicht näher erläutert, schade.
Was mich an den gesetzlichen Bedingungen zur Altersvorsorge am meisten stört, ist dass die 1. bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge staatlich gefördert wird (bzw. den Versicherern in die Hände spielt, da man außer in einigen Ausnahmefällen nicht viel gewinnt) und insolvenzsicher bzw. Hartz IV sicher ist; für ETF Sparpläne oder Ähnliches (3. Schicht) jedoch keinerlei staatlichen Anreize gesetzt werden. Diese sind komplett bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit gefährdet, obwohl hier die einzige Möglichkeit für deutsche Bürger besteht ihr Geld sinnvoll zur Seite zu legen, ohne ihr Erspartes für Provisionen verheizen zu müssen.
Den Leuten sollte langsam bewusst werden dass es UNSER aller Steuergelder sind, die für BAV und Riester an die Finanzindustrie fliessen; Leute hört auf damit!
Grüße ETF-Wahl